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Kreis verzichtet auf Gebühren für Trichinenuntersuchung

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Kreis verzichtet auf Gebühren für Trichinenuntersuchung

FULDA, 01.02.2018 – Der Kreisausschuss des Landkreises Fulda hat in seiner Sitzung am 31. Januar beschlossen, ab sofort und bis zum 31. Dezember dieses Jahres auf die Gebühr für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen zu verzichten. Diese amtliche Untersuchung muss nach der Tötung durchgeführt werden, wenn die Tiere für den Verzehr bestimmt sind. Hintergrund ist vor allem der Preisverfall für Wildschweinfleisch wegen des Überangebots angesichts der Afrikanischen Schweinepest. „Die Gebühr beträgt zwar lediglich 2,87 Euro pro Tier über 20 Kilogramm. Doch unser Verzicht soll ein Anstoß dafür sein, dass Wildschweine, die geschossen werden, auch in den Verzehr gelangen sollen und nicht beim Abdecker enden“, erläutert Erster Kreisbeigeordneter Frederik Schmitt.

Hintergrund ist auch die Entscheidung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Schonzeit für Keiler und Bachen für das Jahr 2018 komplett aufzuheben. Ursprünglich hätte sie ab 1. Februar bis 15. Juni gegolten. Doch um das Übertragungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest, die sich derzeit in Osteuropa ausbreitet, auf Wild- und Hausschweine in Deutschland zu reduzieren, soll die Wildschweinpopulation durch eine verstärkte Bejagung deutlich verkleinert werden. Daher sei zu befürchten, dass durch das wachsende Überangebot der Preis für Wildschweinfleisch noch weiter sinke und viele der geschossenen Tiere nicht für den Verzehr vermarktet würden, sondern zunehmend beim Abdecker landeten. „Der Gebührenverzicht für die Trichinenuntersuchung soll ein Anreiz für die Jäger sein, die Tiere trotz schlechter Vermarktungssituation zu verwerten“, sagt Schmitt.        

Voraussetzung für den Wegfall der Gebühr für die Trichinenuntersuchung in Höhe von 2,87 Euro ist, dass der  Jagdausübungsberechtigte die Probe selbst entnimmt  und bei der zuständigen Veterinärbehörde abgibt. Wenn die Probe durch einen amtlichen Tierarzt oder amtlichen Fachassistenten entnommen wird, beträgt die Gebühr dafür 12,74 Euro beziehungsweise 7,49 Euro für gewerbliche Betriebe und wird weiterhin erhoben.

Im Jahr 2017 wurden im Landkreis Fulda insgesamt 3076 Wildschweine erlegt, 393 davon wogen weniger als 20 Kilogramm und waren damit ohnehin gebührenfrei. 2729 Proben waren von Jägern selbst entnommen worden. Die Gebühreneinnahme belief sich im vergangenen Jahr auf 6704,32 Euro.

Die Afrikanische Schweinpest breitet sich derzeit in den Wildschweinbeständen Osteuropas (Polen, Baltikum, Moldawien, Rumänien und Tschechien) immer weiter aus. Befürchtet wird ein Übergreifen auf Wildschweine in Deutschland und damit auch auf Hausschweinbestände. Derzeit gibt es keinen Impfstoff.

Bejagt werden dürfen in Hessen Keiler und Bachen. Muttertiere, die Frischlinge mit sich führen, sind weiterhin geschützt.

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