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Förderprogramm des Landkreises Fulda zur Innenentwicklung will Kommunen zukunftsfähig machen / Dorfgemeinschaftshaus in Batten wird erweitert

Durch den Ankauf des Nachbargebäudes kann das Dorfgemeinschaftshaus in Batten am bestehenden Standort erhalten und modernisiert werden. Foto: Gemeinde Hilders

Durch den Ankauf des Nachbargebäudes kann das Dorfgemeinschaftshaus in Batten am bestehenden Standort erhalten und modernisiert werden. Foto: Gemeinde Hilders

Neubauten auf der grünen Wiese sollen entbehrlich werden

HILDERS/FULDA, 12.12.2018 - Beim Förderprogramm des Landkreises Fulda zur Innenentwicklung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, das in diesem Jahr aufgelegt wurde und mit jährlich 250.000 Euro ausgestattet ist, geht es nicht nur um die Verdichtung der Bebauung in den Ortskernen durch die Schaffung von neuen Bauplätzen, sondern auch um die Sicherung und den Erhalt vorhandener kommunaler Einrichtungen. Als Beispiel hierfür steht Batten mit seinem Dorfgemeinschaftshaus.

Das Dorfgemeinschaftshaus in dem Hilderser Ortsteil ist seit der Errichtung in den sechziger Jahren nahezu noch im „Urzustand“ und weist einen beträchtlichen Sanierungsstau auf. Auch befinden sich der Gemeinschaftsraum sowie die Pfarr- und Gemeindebücherei im Obergeschoss und sind barrierefrei nicht zugänglich. Durch den Kauf eines Anbaus bietet sich nun die Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs und einer zeitgemäßen Nutzung. Dadurch kann das Dorfgemeinschaftshaus an dem gewachsenen Standort bestehen bleiben, ein Ersatzbau an anderer Stelle wird entbehrlich.

Würde die Gemeinde Hilders nicht die einmalige Gelegenheit nutzen, das 360 Quadratmeter große Nachbargrundstück mit dem Anbau zu erwerben, hätte sie über kurz oder lang vor der Frage gestanden „Neubau auf der grünen Wiese oder Verzicht auf ein Dorfgemeinschaftshaus?“ Letzteres wäre nicht nur ein schwerer Schlag für die Einwohner, die sich sehr mit ihrem Dorfgemeinschaftshaus identifizieren, sondern auch für die Innenentwicklung von Batten. Das erworbene Gebäude soll in das Dorfgemeinschaftshaus integriert und ein entsprechendes Nutzungskonzept entwickelt werden.

Der Kaufpreis für das leerstehende zweigeschossige Wohnhaus beläuft sich auf 28.000 Euro. Hiervon übernimmt der Landkreis 14.000 Euro. Laut Bürgermeister Hubert Blum darf sich Innenentwicklung nicht auf die Schließung von Baulücken und Zurückhaltung bei Grünlandversiegelungen beschränken. „Auch die Zukunftsfähigkeit eines Ortes muss in die Betrachtung einfließen.“ Jürgen Simon, der für das Förderprogramm beim Landkreis zuständig ist, ergänzt: „Die Situation ist in jedem Ortsteil unterschiedlich. Das macht die Beurteilung der Fördermaßnahmen immer wieder spannend.“

Info

Die Förderrichtlinien sehen beim Erwerb und Rückbau von innerörtlichen Gebäuden vor, dass der Landkreis 50 Prozent der Kosten, maximal 45.000 Euro, übernimmt. Planungsleistungen können mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden. Weitere Infos bei Jürgen Simon vom Fachdienst Regionalentwicklung der Kreisverwaltung, Tel. (0661)6006-7970, E-Mail <link>juergen.simon@landkreis-fulda.de

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