Landkreis Fulda App

Newsarchiv

Erstellt:

Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Adobe Stock von Andrey, Foto: 343546640

Lebensmittel-Belehrung ab sofort online möglich

LANDKREIS FULDA. Um mit Lebensmitteln arbeiten zu dürfen, benötigen betreffende Personen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Dafür ist eine Belehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz notwendig, die beim Gesundheitsamt Fulda ab 1. Februar 2021 online möglich ist.

Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu schaffen. Alle Personen, die gewerbsmäßig und regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, benötigen vor ihrer erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Dafür ist eine Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz notwendig. 

Eine solche Bescheinigung benötigen beispielsweise Beschäftigte, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés, Imbiss-Ständen, Kindertagestätten, Pflegeeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung direkt (mit den Händen) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Besteck oder andere Arbeitsgeräte) mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen. Hiervon betroffen sind auch Aushilfen, Praktikanten, Auszubildende, mithelfende Familienangehörige und Mitarbeiter im Reinigungs- oder Spülbereich. Bei erstmaliger Arbeitsaufnahme darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Aufgrund der aktuellen Coronapandemie können die Belehrungen nicht im Gesundheitsamt stattfinden. Das Gesundheitsamt bietet deshalb ab 1. Februar 2021 Online-Belehrungen an, die im Rahmen eines Online-Seminars im Internet stattfinden. Die Belehrung kann somit bequem von zu Hause aus stattfinden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer benötigen für die Online-Belehrung einen PC, ein Notebook, ein Tablet oder ähnliches, ein Smartphone sowie ein Ausweisdokument (Personalausweis). 

Die Onlinebelehrung wird in verschiedenen Fremdsprachen als Untertitel im Belehrungsfilm angeboten. Auch das Merkblatt steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Sollten wenige Deutschkenntnisse bestehen und die Muttersprache bei den Auswahlmöglichkeiten nicht vorhanden sein, wird die Hilfe einer Übersetzerin oder eines Übersetzers benötigt.

Weitere Informationen zur Belehrung sind online unter belehrungen.landkreis-fulda.de zu finden. Dort können sich Interessierte für eine Belehrung registrieren und direkt einen Termin vereinbaren

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de