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Förderrichtlinien Vereins- und Jugendarbeit: Eigenanteil auf ein Viertel gesenkt

So sollte es nicht aussehen: Durch die Auflagen zur Förderrichtlinie soll die Lichtverschmutzung an den Sportplätzen verringert werden. Foto: a40757se - stock.adobe.com

Vereine voranbringen und dabei die Nacht schützen

LANDKREIS FULDA. Der Landkreis Fulda hat seine Förderrichtlinie für Vereins- und Jugendarbeit weiterentwickelt. Die Vereine können stark davon profitieren: Der Eigenanteil ist für die Vereine von einem Drittel auf ein Viertel gesunken, und der Kreis will künftig immer, wenn möglich, die Höchstförderung gewähren.

Für Sportvereine bedeutet dies beispielsweise, dass bei der Sanierung oder dem Bau von Sportstätten die Förderung des Landkreises wie bisher bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Die Förderung ist jedoch zukünftig nicht mehr von der Finanzkraft der Kommune abhängig, in der der Verein seinen Sitz hat, sodass mehr Vereine als bisher die Höchstförderung erhalten können. So auch für die Umrüstung von Flutlichtanlagen. „Hinzu kommen zudem je nach Vorhaben einige weitere Förderprogramme insbesondere von Bund und Land, dem Landessportbund Hessen e. V. und den Städten und Gemeinden vor Ort, die die Vereine für Flutlichtanlagen nutzen können“, erklärt Kerstin Höhne, Vereins- oder Förderlotsin des Landkreises Fulda. „Wir wollen generell – aber auch gerade wegen Corona – die Höchstfördersumme von 20 Prozent immer gewähren, wenn dies unsere Haushaltslage hergibt“, führt Höhne fort und ergänzt, dass die Vereine jedoch immer mindestens ein Viertel der Kosten selbst aufbringen müssen. „Wir wollen damit eine Überförderung ausschließen. Die Vereine sollen sich schließlich ebenfalls bei ihren eigenen Projekten finanziell beteiligen.“ Aber auch diesen Eigenanteil hat der Landkreis Fulda von einem Drittel auf ein Viertel der Kosten gesenkt.

Eine weitere wichtige interne Handlungsanweisung zur Förderrichtlinie gibt es speziell in Bezug auf die Errichtung und Umrüstung von Flutlichtanlagen auf Sportstätten: Die Fördermittel des Kreises sind an Auflagen geknüpft (siehe Kasten). Bei den Auflagen hat der Kreis noch einmal ganz besonders den Umwelt- und Artenschutz und damit das Biosphärenreservat Rhön ins Boot geholt, um die Nachtlandschaften zukünftig besser zu bewahren und um Überbeleuchtung entgegenzuwirken. „Ziel bei der Errichtung neuer Flutlichtanlagen ist die Vermeidung von Lichtimmission“, erklärt Sternenparkkoordinatorin Sabine Frank. „Daher soll das Licht voll abgeschirmt sein, damit es auch nur dort strahlt, wo es hingehört – nämlich auf dem Sportplatz und einen möglichst geringen Blauanteil aufweisen.“

Jährlich werden zwischen 10 und 15 Flutlichtanlagen über die Förderrichtlinie des Landkreises gefördert. „Derzeit sind Flutlichtanlagen ein großes Thema, da es für den Bau und die Umrüstung Bundesmittel gibt“, erläutert Kerstin Höhne. Deshalb wurden die internen Handlungsanweisungen zur Förderrichtlinie zum Schutz der Nacht entsprechend angepasst. „Viele Sportplätze liegen mitten im Wald, in der Natur oder an Wohngebieten. Mit dieser Auflage wollen wir eine Lichtreduktion erzielen, die für alle gut ist: Menschen, Tiere und Natur“, betont Sabine Frank, die mit Kerstin Höhne den Vereinen beratend bei der Umsetzung zur Seite steht.

Neben Flutlichtanlagen und Sportstätten werden über die Förderrichtlinie des Landkreises Fulda zudem Freizeiten und Maßnahmen der außerschulischen Bildung, Ferien-Aktiv-Wochen, Jugendräume, Sportgeräte, Instrumente, Noten sowie Musiklehrgänge gefördert. Die Förderrichtlinie des Landkreises Fulda gibt es online unter www.landkreis-fulda.de/foerderrichtlinie-vereine


Auflagen für Förderung

  • asymmetrische Planflächen- oder äquivalente LED-Strahler ohne rückwärtige Abstrahlung
  • horizontale Monierung, um ein Abstrahlen über die Nutzfläche hinaus zu vermeiden
  • maximal 75 Lux Beleuchtungsstärke für den einfachen Wettkampfs- und Trainingsbetrieb (Beleuchtungsklasse III) und maximal 200 Lux für den Punktspielbetrieb (Beleuchtungsklasse II)
  • Farbtemperaturen mit geringem Blauanteil (Orientierung: 3000 Kelvin bis maximal 4000 Kelvin)
  • Steuerbare/dimmbare Anlage

Unter www. sternenpark-rhoen.de gibt es die Planungshilfen des Landkreises Fulda und des Biosphärenreservats Rhön für die umweltverträgliche Außenbeleuchtung an Sportstätten.

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