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Gesundheitsamt gibt wichtige Hinweise

Was tun, wenn der PCR-Test positiv ist?

LANDKREIS FULDA. Aufgrund der hohen Fallzahlen priorisiert das Gesundheitsamt die Kontaktaufnahme. Die Kontaktaufnahme mit positiv Getesteten erfolgt eingeschränkt. Das Gesundheitsamt des Landkreises weist deshalb erneut darauf hin, was bei einem positiven PCR-Befund zu tun ist.

Liegt Ihnen ein positiver PCR-Befund durch das Labor vor, gilt folgendes:

  1. Sie sind per Verordnung automatisch für 14 Tage quarantänisiert. Verlassen Sie nicht die Wohnung und vermeiden Sie Kontakte zu Ihren Haushaltsangehörigen. Die Quarantäne dauert 14 Tage. Eine Freitestung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Siehe unten.
  2. Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Diese haben Anspruch auf einen PCR-Test. Diesen können sie beim Hausarzt oder beim COVID-Diagnostik-Zentrum des Klinikums durchführen lassen.
    Ungeimpfte Haushaltsangehörige sind ebenfalls per Verordnung für zehn Tage quarantänisiert.
    Geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige sind zwar nicht quarantänisiert, sollten sich aber ebenfalls testen lassen und Kontakte vermeiden. Treten Symptome auf, müssen sich geimpfte oder genesene Haushaltskontakte unmittelbar testen lassen.
    Wichtig: Wenn Sie beispielsweise Kontakt zu Altenpflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen, Physiotherapie-Praxen, Dialysezentrum etc. hatten, informieren Sie auch diese Einrichtungen umgehend über Ihren positiven Befund.
    Ein Infoschreiben für Ihre Kontaktpersonen gibt es online hier: www.bit.ly/32LjTp8
    Dieses Infoschreiben können Sie an Ihre Kontaktpersonen weiterleiten.
  3. Machen Sie bitte keinen erneuten PCR-Test. Ein Test reicht zum Nachweis aus. Ihre Quarantäne endet automatisch nach 14 Tagen. Eine Freitestung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Siehe unten.

 

Freitestung
Eine Freitestung ist lediglich für Personen möglich, die zu keinem Zeitpunkt Symptome hatten oder entwickelt haben. Die Freitestung können unter diesen Voraussetzungen folgende Personen vornehmen: a) geimpfte oder genesene Personen (frühestens am fünften Tag nach dem positiven PCR-Test), b) Schülerinnen und Schüler an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen (frühestens am siebten Tag nach dem positiven PCR-Test), c) Kinder unter 6 Jahren und Kinder, die noch nicht eingeschult sind (frühestens am siebten Tag nach dem positiven PCR-Test). Aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante empfiehlt das Gesundheitsamt jedoch, von einer Freitestung abzusehen.

Öffnungszeiten des Diagnostik-Zentrums
PCR-Tests für asymptomatische Personen: Montag bis Freitag 11 bis 18 Uhr. Samstag, Sonn- und Feiertage 11 bis 17 Uhr.
PCR-Tests für symptomatische Personen: Montag, Dienstag, Donnerstag 9 bis 16 Uhr. Mittwoch, Freitag 11 bis 13 Uhr.

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