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Übernahme von 50 Prozent der Kosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohnung

Zuschüsse für behindertengerechten Umbau

WIEBADEN/FULDA, 25.10.2019 - Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stehen weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung.

Mit einem Zuschuss von 50 Prozent der Kosten können bis maximal 25.000 Euro je Wohnung vom Eigentümer oder dessen Angehörigen bewohnte Wohnungen gefördert werden. Für den Um-/Einbau eines Bads und einer Küche stehen jeweils bis zu 5.000 Euro, für den Einbau eines Lifts/Aufzugs jeweils 6.000 Euro und für alle anderen förderfähigen Maßnahmen bis zu 2.500 Euro bereit. Die Mittel werden nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Mit dem Bau darf nicht vor der Bewilligung begonnen worden sein. Nähere Informationen bei Maßnahmen im Landkreis erteilt Bernd Möller, Telefon (0661)6006 7065, vom Fachdienst Bauen und Wohnen des Landkreises.

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