Berufliche Anerkennung
Ausländische (Arbeits-)Zeugnisse und Bildungsnachweise müssen in Deutschland offiziell anerkannt werden, um Gültigkeit zu haben. Auf den folgenden Webseiten können Sie sich über das Prozedere informieren.
- Informationsportal der Bundesregierung http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/
- Regionaler Anerkennungs- und Beratungsservice http://www.hessen.netzwerk-iq.de/
- Für die Anerkennung akademischer Abschlüsse: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen http://anabin.kmk.org/