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Asylantragstellung

Wo ist Antrag auf Asylrecht in Deutschland zu stellen?

In Deutschland ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Asylverfahren zuständig. Eine Außenstelle des Bundesamts ist in der Nähe der Erstaufnahmeeinrichtung zu finden. Das Bundesamt ist dafür verantwortlich, die Flüchtlinge auf die Bundesländer zu verteilen, den Asylantrag aufzunehmen und über den Antrag zu entscheiden. In der Erstaufnahmeeinrichtung bekommen die Flüchtlinge eine "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende" (BüMA) und einen Ankunftsnachweis. Im Rahmen der Ausstellung des Ankunftsnachweises sind die Asylsuchenden erkennungsdienstlich zu erfassen, es sind also Personalien, Passfotos und Fingerabdrücke aufzunehmen.

Um den Asylantrag beim BAMF zu stellen, wird eine Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung vorgenommen. Hier erfolgt u. a. eine Überprüfung, ob jemand bereits zu einem früheren Zeitpunkt einen Asylantrag in Deutschland oder in einem anderen EU- Land gestellt oder sich in einem anderen europäischen Land aufgehalten hat.

 
Wie stellen Flüchtlinge, die im Landkreis Fulda wohnen, ihren Asylantrag?

Zurzeit werden die Flüchtlinge dem Landkreis Fulda zugewiesen, ohne beim BAMF einen Antrag gestellt zu haben. Sie bekommen im Landkreis Fulda anhand ihrer BüMA und dem Zuweisungsbescheid vom RP Darmstadt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Für die Antragstellung müssen die Flüchtlinge persönlich beim BAMF erscheinen. Dabei hat Fachdienst Zuwanderung des Landkreises Fulda keinen Einfluss auf die Terminvergabe für die Antragstellung.

Die Terminvergabe für die Antragstellung erfolgt über die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung Gießen. Aktuell werden wöchentlich ca. 20 Personen zur Antragstellung eingeladen. Die Liste der Termine wird an Fachdienst Zuwanderung des Landkreises Fulda übersandt. Von dort werden die Asylsuchenden über den Termin informiert und erhalten einen Fahrgutschein.

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch BAMF in Form einen begründeten Bescheides.

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