Gemeinschaftsunterkunft (GU)
Asylbewerber, die einen Asylantrag gestellt haben, können in Deutschland nach § 53 Asylverfahrensgesetz zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen Unterkünfte in Form von Hotels, Pensionen, Kasernen, aber nicht WGs. Je nach Typ der Gemeinschaftsunterkunft sind auch Anforderungen an die Hygiene zu beachten, so ist nach dem Infektionsschutzgesetz gegebenenfalls ein Hygieneplan aufzustellen.
Im Landkreis Fulda gibt es momentan ca. 53 Gemeinschaftsunterkünfte. Mehr über die Unterbringung von Asylbewerbern in die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis Fulda finden Sie unter Unterbringung von Flüchtlingen.