Subsidiär Geschützte
Der Begriff subsidiär Geschützte bezeichnet Ausländer, die Abschiebungsschutz genießen, weil ihnen die konkrete Gefahr der Todesstrafe oder der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung droht oder weil die Unzulässigkeit der Abschiebung aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert.