Schritt 4: Einstellung
Nach dem schriftlichen Einstellungstest und den persönlichen Vorstellungsgesprächen beschließt der Kreisausschuss, unser Verwaltungsorgan, wer eingestellt wird.
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Nach dem schriftlichen Einstellungstest und den persönlichen Vorstellungsgesprächen beschließt der Kreisausschuss, unser Verwaltungsorgan, wer eingestellt wird.
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