Sammel- und Entsorgungssysteme
Büchenberger Straße 32, 36148 Kalbach,
Telefon: 0661/ 6006 7879,
Fax: 0661/ 6006 7899
E-Mail: AEZ(at)Landkreis-Fulda.de
Anlieferzeiten:
Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr,
Sa. 9.00 - 12.00 Uhr
(Einlass bis jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten)
Fahren Sie mit der Maus über die einzelnen Anlagenteile auf dem Bild. Mit einem Klick erhalten Sie weitere Informationen.
Abfall-Umladehalle
Hier werden seit 2012 jährlich rd. 40.000 bis 45.000 t Siedlungsabfälle von den Sammelfahrzeugen angeliefert, zu transportgerechten Einheiten zusammengestellt und in zugelassene Entsorgungsanlagen zur weiteren Behandlung abtransportiert, um den im Landkreis Fulda kontinuierlich anfallenden Abfall sicher entsorgen zu können.
"Nordwesthügel" der Abfalldeponie
Er wurde bis 1998 mit Abfällen verfüllt. Die angelieferten Abfälle wurden mit einem speziellen Gerät („Kompaktor“) zerkleinert und verdichtet eingebaut. Seither ist er mit mineralischem Material „temporär abgedeckt“, um das Eindringen von Niederschlagswasser zu verringern. Für die nächsten Jahre ist der Aufbau eines qualifizierten Abdichtungssystems auf der Oberfläche beabsichtigt, da die Setzungen weitgehend abgeklungen sind.
"Westhügel" der Abfalldeponie
Er wurde bis 1989 mit Abfällen verfüllt. Seither ist er mit mineralischem Material „temporär abgedeckt“, um das Eindringen von Niederschlagswasser zu verringern. Für die nächsten Jahre ist der Aufbau eines qualifizierten Abdichtungssystems auf der Oberfläche beabsichtigt, da die Setzungen weitgehend abgeklungen sind.
"Nordosthügel" der Abfalldeponie
Er wurde bis 2003 mit Abfällen verfüllt. Teilflächen wurden ab 2005 mit Asphalt befestigt und zur Umladung von Abfällen bis zum Bau einer eigenen Umladehalle in 2012 genutzt. Die restlichen Teilflächen sind mit einer speziellen Folie abgedeckt.
"Südabschnitt" der Abfalldeponie
Er wurde in mehreren Unterabschnitten bis Mai 2005 mit Abfällen verfüllt. Teilflächen wurden in 2005 und 2006 zur Zwischenlagerung von Abfällen genutzt, die wegen der bundesweiten Kapazitätsprobleme nach dem bundesweiten Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle zum Juni 2005 nicht in zugelassene Entsorgungsanlagen gebracht werden konnten. Das Zwischenlager wurde bis 2011 wieder geräumt. Die Flächen sind temporär mit einer speziellen Folie abgedeckt und werden heute nur noch zur Einlagerung mineralischer Abfälle genutzt.
Sickerwasserreinigungsanlage
Das in die Deponie eindringende Niederschlagswasser bildet mit wasserlöslichen Stoffen in den Abfällen viele chemische Verbindungen. Das so verschmutzte Wasser kann durch ein spezielles Dichtungssystem im Untergrund nicht in das Erdreich eindringen, sondern wird in eine eigene, technisch sehr aufwendigen und kostenintensiven Reinigungsanlage in mehreren Stufen gereinigt (Druckbiologie mit Nitrifikation und Denitrifikation, Ultrafiltration und Nachbehandlung mit Aktivkohle).
Deponiegasverwertungsanlage
Durch chemische und bakteriologische Abbauprozesse in den abgelagerten Abfällen entsteht Deponiegas ( besteht aus Methan, Kohlendioxid, Stickstoff und geringen Mengen anderer Bestandteile). Das meiste Gas entsteht währen der Ablagerungsphase; nach Schließung der Deponie nimmt es über einen langen Zeitraum allmählich wieder ab. Das brennbare Deponiegas wird über ein weit verzweigtes Rohrleitungssystem abgesaugt und in speziellen Mikrogasturbinen verbrannt, die Strom erzeugen und das Abfallwirtschaftszentrum vollständig mit elektrischer Energie versorgen; dort nicht benötigte Übermengen werden in das Stromnetz eingespeist. Die Abwärme wird für Heizzwecke genutzt.
Wertstoffhof auf dem Abfallwirtschaftszentrum Kalbach
Hier bestehen Abgabemöglichkeiten für kleinere Mengen unterschiedlicher Abfälle, wie z.B. Grünabfall, Bauabfall, Altholz, mineralischer Bauschutt, Altpapier, Elektrokleingeräte usw.
Betriebsgebäude mit Büro-, Technik- und Sozialräumen
Im Betriebsgebäude im Eingangsbereich befinden sich der Verwaltungstrakt mit Büro-, Sozial- und Technikräumen, ein kleines Labor, eine Werkstatt und Abstellgelegenheiten für Fahrzeuge und Maschinen. Vor dem Betriebsgebäude befindet sich das Wiegehaus mit 2 LKW-Waagen, über die alle Anlieferungen und Abfuhren auf dem Abfallwirtschaftszentrum gewichtsmäßig erfasst werden.
Bilder: "Ingenieurbüro Kutsmichel (Luftbild), Landkreis Fulda"
Der Gesetzgeber hat die Ablagerung von Abfällen auf Deponien zum 31. Mai 2005 beendet. Seit 1. Juni 2005 muss der Müll entweder verbrannt (sog. thermische Behandlung) oder so vorbehandelt werden, dass negative Auswirkungen auf die Umwelt weitgehend vermieden werden (mechnische oder mechanisch-biologische Behandlung mit anschließender energetischer Verwertung). Dabei sind hohe Vorgaben zu erfüllen.
Wegen der sehr hohen Investitionskosten solcher Anlagen kann ein Landkreis solche Anlagen nicht alleine betreiben oder auslasten. Für einen wirtschaftlichen Betrieb werden große Abfallmengen benötigt, so dass mehrere Landkreise gemeinsam vorhandene Anlagen nutzen müssen.
Obwohl die vorhandenen Deponieflächen noch für viele Jahre Ablagerungskapazitäten geboten hätten, werden die im Landkreis anfallenden Abfälle seither auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach nicht mehr auf den vorhandenen Deponieflächen abgelagert, sondern in einer eigens errichteten Umladehalle angeliefert. Dort werden sie zu transportgerechten Einheiten zusammengestellt und in zugelassene Entsorgungsanlagen zur weiteren Behandlung abtransportiert, um den kontinuierlich anfallenden Hausmüll sicher entsorgen zu können.
Die ehemals zur Abfallablagerung vorbereiteten, speziell gesicherten und zum Schutz des Grundwassers mit einem Abdichtungssystem im Untergrund ausgerüsteten Flächen werden rekultiviert. Das Aufbringen eines Abdichtungssystems auf die Oberfläche verhindert das Eindringen von Niederschlagswasser in den Deponiekörper. Die aufwendigen technischen Einrichtungen, wie die Reinigungsanlage für Deponiesickerwasser und die Anlagen zur Fassung und Verwertung von Deponiegas werden weiterhin betrieben, um Umweltbeeinträchtigungen zu verhindern. Die Deponieflächen müssen noch viele Jahrzehnte überwacht werden. Detaillierte Informationen über das Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach und die dortigen Einrichtungen finden Sie in unserer Info-Broschüre Abfallwirtschaft 2019, die unter Infos & Downloads für Sie zum Download bereit steht.
Aktuell wurde auf rd. 65.000 Quadratmetern der ehemaligen Ablagerungsflächen das Oberflächenabdichtungssystem mit einem Kostenaufwand von insgesamt rd. 5 Mio. EUR aufgebaut. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter Aktuelles .
Unverwertbare Restabfälle können Sie selbst bei dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach zur Entsorgung anliefern oder über ein Entsorgungsunternehmen anliefern lassen.
Wenn bei Ihnen regelmäßig größere Mengen Abfälle anfallen, müssen Sie die Abfälle über ein formelles Verfahren zur Entsorgung anmelden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Abfallwirtschaft bzw. des Abfallwirtschafts- und Energiezentrums Kalbach sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
Ansprechpartner für Fragen zur Abfallentsorgung auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach:
Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach: Herr Kress, Tel. 0661/6006-7875
Im Eingangsbereich des Abfallwirtschafts- und Energiezentrums ist gleichzeitig ein Wertstoffhof für die Abgabe verschiedener verwertbarer Abfälle eingerichtet (siehe auch Wertstoffhöfe).
Hier finden Sie die Entsorgungsgebühren im Landkreis Fulda
Die ehemalige Abfalldeponie Steinau-Petersberg wurde von 1969 bis 1982 betrieben. In dieser Zeit wurden dort Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbe- und Industrieabfälle des Landkreises Fulda eingelagert. Nach der Schließung Ende 1982 eröffnete die Deponie in Kalbach.
Die Fläche der ehemaligen Abfalldeponie Steinau beträgt rd. 8,8 ha (vergleichbar mit ca. 17 Fußballfeldern).
Die Altdeponie Steinau-Petersberg befindet sich rechts neben der B 27 von Fulda aus kommend in Fahrtrichtung Hünfeld zwischen den Abfahrten Fulda-Bernhards und Marbach.
Nach der Schließung der Deponie wurden die Abfälle zunächst mit Erde abgedeckt. Um mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt durch die abgelagerten Abfälle zu vermeiden wurden nach ausführlichen Voruntersuchungen von 1997 bis 2001 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen mit Gesamtkosten von rd. 6,5 Mio. EUR ausgeführt.
So wurden beispielsweise Einrichtungen zur Fassung und Speicherung von Sickerwässern geschaffen. Das anfallende Sickerwasser wird dann in eine spezielle Behandlungsanlage zum Abfallwirtschaftszentrum nach Kalbach transportiert und dort gereinigt. Weiterhin wurde die gesamte Oberfläche der Deponie mit einer mineralischen Dichtungsschicht versehen, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Zur Fassung und umweltunschädlichen Entsorgung des aus den Abbauprozessen entstehenden Deponiegases (überwiegend Methan) wurden Gassammelleitungen und Gasbrunnen eingebaut. Anfangs wurde das anfallende Deponiegas energetisch verwertet. Wegen rückläufiger Mengen musste die Verwertung außer Betrieb genommen und durch eine sog. Schwachgasbehandlungsanlage ersetzt werden, die später ebenfalls stillgelegt wurde.
Zur Optimierung der vorhandenen Gasfassungs- und Behandlungssysteme wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde ein spezielles Verfahren ausgewählt, um auch langfristig eine klima-unschädliche Entsorgung des immer noch anfallenden Restgases aus dem Deponiekörper zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem entstehenden Methan, das um ein Vielfaches klimaschädlicher ist als das CO2, das derzeit im Mittelpunkt vieler Klimaschutzbemühungen steht.
Hierzu wurde die fast 20 Jahre alte Anlagentechnik durch eine moderne Anlage ersetzt. So kann nun gezielt entstehendes Deponiegas kontinuierlich abgesaugt und gleichzeitig der Deponiekörper kontrolliert belüftet werden. Durch die Belüftung wird in die Deponie Sauerstoff eingetragen. Dadurch sterben methanbildende Bakterien ab. Der noch abbaubare Kohlenstoff wird dann statt zu Methan hauptsächlich zu Kohlendioxid verstoffwechselt. Die Abbauprozesse werden so beschleunigt und die Methanemssionen minimiert bis letztlich aller abbaubare Kohlenstoff verbraucht ist und kein weiterer Abbauprozess und damit auch keine weitere klimaschädliche Methanbildung mehr stattfinden kann.
Das bis dahin in der über ein verzweigtes Netz von Gassammelleitungen und Gasbrunnen abgesaugten Abluft noch in geringen Mengen enthaltene Methan wird in einen "aktiven" Methanoxidationsfilter geleitet. Dort wird es durch methanabbauende Mikroorganismen auf biologischem Wege abgebaut.
Für die Vorbereitung, Untersuchung und Umsetzung der Maßnahmen sowie für die Erneuerung der Anlagentechnik wurden rd. 500.000 EUR mit dem Ziel investiert, das Treibhausgaspotential des Deponiekörpers deutlich absenken zu können.
Die vorbereitenden Untersuchungen erfolgen unter dem Titel „Einsatz geeigneter Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien“, die Umsetzung unter dem Titel "Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen und des Emissionspotenzials der Deponie Petersberg Steinau durch Aerobisierung mittels Saugbelüftung" gemeinsam mit der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über den Projektträger Jülich (PTJ), die beide Projekte mit Fördermitteln unterstützt hat.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen zur „Nationalen Klimaschutzinitiative“ finden Sie unter www.klimaschutz.de und zum „Projektträger Jülich“ unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
In folgenden Städten und Gemeinden sind Kompostierungsanlagen eingerichtet, an denen Sie Grünabfälle angeben können:
Großenlüder-Kleinlüder
Am Finkenberg, Tel.: 0661/2999 -111, -112, -113, -114
Öffnungszeiten: Mi. 14:00 - 17.00 Uhr, Sa. 10:00 - 14:00 Uhr
Hünfeld
Auf dem Hundsrück 2, 36088 Hünfeld (Industriegebiet Nord - hinter Holz-Siebert), Tel.: 06652/180 -236
Öffnungszeiten: Di. und Do. 15.30 - 17.30 Uhr, Sa. 10.00 - 15.00 Uhr
Künzell
Lanneshofweg, Tel.: 0661/ 390 -64
Öffnungszeiten:
- Sa. 9.00 - 15.00 Uhr (15. März - 30. Nov.)
- Di. 15.00 - 18.00 Uhr (15. März - 30. Nov.)
- Do. 15.00 - 18.00 Uhr (15. März - 30. Nov.)
- Sa. 10.00 - 12.00 Uhr (01. Dez. - 14. März)
In vielen Städten und Gemeinden sind Wertstoffhöfe als ortsnahe Entsorgungszentren eingerichtet. Dort können Sie folgende Abfälle abgeben:
- Altpapier
- Altglas
- Altmetall
- Altholz (aus Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen)
- Mineralischer Bauschutt (keine Leichtbaustoffe wie Bims-, Hohlblock, Porenbetonsteine, kein Gips und keine Gipskartonplatten, kein Heraklit ("Sauerkrautplattten"), keine sonstigen Fremdstoffe wie Kunststoffe, Metalle oder Hölzer)
- Unverwertbare Baurestabfälle
- elektrische/elektronische Kleingeräte
- Leuchtstofflampen
- Grünabfälle
Aus Kapazitätsgründen können jeweils nur Kleinmengen (maximal 1 cbm) angenommen werden. Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie sich an ein Entsorgungsunternehmen wenden!
Trennen Sie bitte verschiedene Abfälle sorgsam vor der Anlieferung am Wertstoffhof! Sie vermeiden damit eine aufwendige und zeitraubende Sortierung bei der Abgabe am Wertstoffhof.
Liefern Sie keine Sonderabfälle an! Diese dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an den Wertstoffhöfen angenommen werden.
Stellen Sie bitte auch keine Abfälle außerhalb der Öffnungszeiten vor den Wertstoffhöfen ab!
Nicht angenommen werden dürfen an den Wertstoffhöfen insbesondere Asbestzementplatten, belasteter Erdaushub (z.B. nach Ölunfall) oder belasteter Bauschutt (z.B. Schornsteinabbruch), Mineralfaserdämmwolle, Bahnschwellen, Telefonmasten, Rückstände aus Brandschäden, Teerreste, lösemittelhaltige Farben und sonstige gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), Öltanks aus Kunststoff, Elektrogroßgeräte. Für viele dieser Stoffe bestehen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten bzw. ist eine getrennte Entsorgung zwingend erforderlich. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Entsorgungshinweise in dem alphabetisch geordneten Abfallverzeichnis!
Für Fragen zur Abgabe an den Wertstoffhöfen können Sie sich an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung wenden.
Ihren nächstgelegenen Wertstoffhof mit den Öffnungszeiten finden Sie im Abfall-Navi. Wählen Sie hierzu unter Optionen die Kategorie "Wertstoffhof" aus.
Hier finden Sie die Gebühren für die Benutzung der Wertstoffhöfe.
Pfandpflichtige Glasflaschen dem Händler zurückgeben.
Glascontainer zur farbgetrennten Altglassammlung
Für sonstige Altgläser (Flaschen, Konserven- und Trinkgläser) stehen in allen Städten und Gemeinden Altglascontainer. Trennen Sie bitte Ihr Altglas nach den Farben braun, weiß, grün (blaues Altglas gehört zum Grünglas)!
Die Kammern der Glascontainer für die einzelnen Farben werden in ein spezielles Fahrzeug entleert, dessen Ladefläche mit entsprechenden Trennwänden versehen ist.
So können sich die verschiedenen Glasfarben weder beim Leeren der Container noch bei der Anlieferung in der Altglasverarbeitung vermischen.
Den für Sie am nächsten gelegenen Containerstandort können Sie dem Abfallkalender entnehmen oder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erfragen.
Zum Altglas gehören: | Zum Altglas gehören nicht: |
(bitte Deckel und Verschlüsse entfernen = Gelber Sack, Gelbe Tonne) |
|
Weitere Informationen was zum Altglas gehört:
www.was-passt-ins-altglas.de
Hinweis: Die Altglassammlung wird von den Trägern der Verpackungsabfallsammlung (sog. Duale Systeme) finanziert. Alle Hersteller von Verpackungen müssen je nach Größe, Gewicht und Material der Verpackung ein Lizenzentgelt an die jeweiligen Systemträger zahlen. Beispiel für ein Lizenzzeichen ist der "Grüne Punkt".
Seit 2005 wird Altpapier in allen Städten und Gemeinden über ein eigenes Sammelgefäß gesammelt, die sog. "Papiertonne". Es handelt sich dabei um ein 240 Liter Systemgefäß mit einem blauen Aufkleber und einem blauen Deckel. Jedes an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossene Grundstück erhält die Papiertonne.
Vorhandene 120 Liter, 240 Liter und 360 Liter Restmüllgefäße werden jeweils durch eine Papiertonne ergänzt (ausgenommen hiervon sind Austauschgefäße bei Abmeldungen der Bio-Tonne).
660 Liter Restmüllgefäße können bis zu 3 Papiertonnen erhalten. 1.100 Liter Restmüllgefäße können mit bis zu 5 Papiertonnen oder auf Wunsch auch mit einer 1.100 Liter Papiertonne ergänzt werden.
Die Papiertonne wird alle 4 Wochen abgefahren.
Gemäß DIN EN 840 beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht für eine befüllte 120 Liter Tonne 60 kg und für ein 240 Liter Gefäß maximal 110 kg.
Die Leerungstermine können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen. Zudem können Sie Altpapier auch an den Wertstoffhöfen abgeben.
Bei Fragen zur Papiertonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
In die Papiertonne gehören: | In die Papiertonne gehören nicht: |
|
|
Mit Kunststoff oder Metall beschichtet Papiere, wie Milch- und Safttüten, Kaffeeverpackungen, Alupapier, usw. gehören in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
Hinweis: Für die Papiertonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Sie wird aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr und den Erlösen aus der Vermarktung des gesammelten Altpapiers finanziert.
Abgefahrene oder defekte Reifen geben Sie am besten beim Neukauf Ihrem Reifenhändler oder Ihrer Tankstelle zurück.
Auf dem Abfallwirtschafts- und Energiezentrum Kalbach ist eine Sammelstelle für Altreifen eingerichtet, an der Sie kleinere Mengen Altreifen gegen Gebühr abgeben können.
Hinweis:
Lagern Sie auf keinen Fall Altreifen in der freien Landschaft oder bei landwirtschaftlichen Fahrsilos ab! Solche Vergehen sind kein Kavaliersdelikt, sondern werden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
Seit Ende 1999 werden in allen Mitgliedsgemeinden des "Zweckverbandes Abfallsammlung" Bioabfälle getrennt gesammelt. Jedes Grundstück erhält zusätzlich zur Restmülltonne eine Bio-Tonne. Wer alle anfallenden Bioabfälle selbst kompostiert oder landwirtschaftlich verwertet, kann sich von der Bio-Tonne befreien lassen.
In die Bio-Tonne gehören alle kompostierbaren Abfälle aus Haushalt und Garten. Die Bio-Tonne wird alle 14 Tage abwechselnd mit der Restmülltonne abgefahren!
Gemäß DIN EN 840 beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht für eine befüllte 120 Liter Tonne 60 kg und für ein 240 Liter Gefäß maximal 110 kg.
Die Leerungstermine können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen.
Bei Fragen zur Bio-Tonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
In die Bio-Tonne gehören: | In die Bio-Tonne gehören nicht: |
|
|
Packen Sie kompostierbare Küchenabfälle bitte nicht in Plastiktüten ein, bevor Sie sie in die Bio-Tonne geben! Plastiktüten bereiten bei der weiteren Behandlung der Bioabfälle große Probleme. Verwenden Sie auch keine angeblich kompostierbaren Plastiktüten. Diese verursachen ebenfalls Probleme im Bioabfall, da sie bis zur Anlieferung in der Verwertungsanlage noch nicht abgebaut sind und gleichermaßen aussortiert werden müssen, da die Anlage nicht zwischen einer kompostierbaren und einer echten Plastiktüte entscheiden kann. Wickeln Sie nasse Abfälle stattdessen in Zeitungspapier ein!
Sie können mit wenigen Handgriffen aus alten Zeitungen auch selbst eine Sammeltüte für Ihre Bioabfälle in der Küche basteln. Die Faltanleitung finden Sie in der Kategorie Infos & Downloads unter dem Menüpunkt Service.
Hinweis: Für die Bio-Tonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Sie wird aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Der Gelbe Sack/die Gelbe Tonne wird regelmäßig alle 4 Wochen abgeholt.
Die Leerungstermine können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen.
Bei Fragen zur Gelben Tonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören: | In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören nicht: |
Verpackungen aus:
HINWEIS: Pfandpflichtige Getränkedosen und Kunststoffflaschen dem Händler zurückgeben! |
|
Im Landkreis Fulda haben die Bürger die Wahl, ob sie entweder Gelbe Säcke oder Gelbe Tonnen zur Sammlung ihrer Verpackungsabfälle nutzen wollen. Sollte das Volumen der Gelben Tonnen nicht ausreichen, können ergänzend Gelbe Säcke verwendet und zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bitte verwenden Sie die Gelben Säcke nicht als kostenfreie Plastiktüten zur hausinternenen Sammlung um sie dann später in die Gelbe Tonne zu geben. Gelber Sack in Gelber Tonne entspricht nicht den Vorgaben der Systembetreiber.
Mit der Abfuhr der Gelben Säcke und Gelben Tonnen im Gebiet des Landkreises Fulda haben die Träger der Verpackungsabfallsammlung, die Dualen Systeme, ab Januar 2017 die Firma Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co KG mit der Abfuhr der Gelben Säcke bzw. Leerung der Gelben Tonnen beauftragt. Bei Problemen mit der Abfuhr der Gelben Säcke und Tonnen wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Knettenbrech + Gurdulic Service GmbH & Co KG unter Tel.: 0 66 59 / 97 88 - 88.
Hinweis: Die Gelbe Tonne/ Gelber Sack wird von den Trägern der Verpackungsabfallsammlung, den Dualen Systemen finanziert. Alle Hersteller von Verpackungen müssen je nach Größe, Gewicht und Material der Verpackung ein Lizenzentgelt an die jeweiligen Systemträger zahlen. Beispiel für ein Lizenzzeichen ist der "Grüne Punkt".
In allen Städten und Gemeinden gibt es Grünabfallsammlungen (Schredderaktionen von Haus zu Haus, befristet eingerichtete Sammelplätze usw.). Zudem können Sie Grünabfälle an allen Wertstoffhöfen und Kompostierungsanlagen abgeben.
Abgabemöglichkeiten und Termine für Ihre Stadt/Gemeinde können Sie dem Abfallkalender entnehmen oder bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erfragen.
Hinweis: Für die Grünabfallsammlungen werden keine gesonderte Gebühren erhoben. Sie werden aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Zu Elektrogroßgeräten zählen insbesondere Wasch- und Spülmaschinen, Schleudern, Trockner, Elektroherde, Kühl und Gefriergeräte sowie Fernsehgeräte und Monitore aus privaten Haushalten. Da sie wegen ihrer Größe und ihres Gewichts oft nur schwer zu transportieren sind und zudem Bruchgefahr besteht, werden solche Geräte durch eine eigene Abfuhr an jedem Hausgrundstück abgeholt.
Melden Sie Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung, dass Sie ein Altgerät entsorgen wollen! Die Verwaltung teilt ihnen den Entsorgungstermin mit, an dem Sie Ihr Gerät rechtzeitig zur Abholung am Straßenrand bereitstellen. (Bei der Abholung eines Großgeräts können sie gleichzeitig auch elektrische Kleingeräte bereitstellen.)
Stellen Sie Ihr altes Elektrogroßgerät bitte nicht zur Sperrmüllsammlung! Es darf dort nicht mitgenommen werden!
Sofern Sie nicht bis zur nächsten Abholung warten können oder größere Mengen Altgeräte zu entsorgen haben, können Sie diese auch an der eigens hierfür eingerichteten Annahmestelle bei Grümel gGmbH in der Steubenallee 6 in Fulda (ehemalige US-Kaserne) abgeben. Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 7.00 - 15.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr, Tel.: 0661/9029334.
Auch Gewerbetreibende und Elektrohändler, die Altgeräte von ihren Kunden zurückgenommen haben, können diese Geräte hier kostenlos abgegen. Melden Sie größere Mengen bitte zuvor an, damit entsprechende Annahmekapazitäten bereitstehen!
Für Elektrokleingeräte bestehen gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten.
Hinweis: Für die Sammlung der Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Kosten werden aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Die Kosten der weiteren Behandlung und Entsorgung der eingesammelten Geräte müssen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seit 24. März 2006 von den Geräteherstellern übernommen werden.
Der Handel ist ab einer Ladenfläche von mehr als 400qm zur Rücknahme von Elektroklein und -großgeräten verpflichet. Diese Regelung ist unabhängig vom Kauf eines Neugerätes.
Zu Elektrokleingeräten zählen insbesondere folgende Geräte:
- Geräte der Unterhaltungselektronik (CD-/DVD-Player, Radio, Walkman, Videorekorder, Hifi-Anlagen, Radiowecker, Videokamera u.ä.)
- Geräte der Informationstechnik (Telefon, Fax, Anrufbeantworter, Handy, Laptop, Drucker, Scanner, Computer (ohne Monitor), Taschenrechner u.ä.)
- elektrische Haushaltsgeräte (Mixer, Toaster, Fön, Bügeleisen, Rasierer, Staubsauger, Küchenmaschinen u.ä.)
- elektrische Werkzeuge (Bohrmaschine, Akkuschrauber, Elektrohobel, -schleifer, Lötkolben u.ä.)
- elektrische Spielzeuge (Gameboy, Fernlenkautos, Spielzeughandy u.ä.)
Solche und ähnliche Elektrokleingeräte können Sie in kleinen Mengen an allen Wertstoffhöfen gebührenfrei abgeben.
Nicht angenommen werden an den Wertstoffhöfen Elektrogroßgeräte und Bilschirmgeräte (Fernsehgeräte und Monitore). Hierfür besteht ein gesondertes Entsorgungssystem.
Größere Mengen Altgeräte können auch an der Annahmestelle bei Grümel gGmbH in der Steubenallee 6 in Fulda (Ehemalige US-Kaserne) abgegeben werden. Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 7.00 - 15.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr, Tel.: 0661/9029334.
Auch Gewerbetreibende und Elektrohändler, die Altgeräte von ihren Kunden zurückgenommen haben, können diese Geräte hier kostenlos abgegen. Melden Sie größere Mengen bitte zuvor an, damit entsprechende Annahmekapazitäten bereitstehen!
Hinweis: Für die Sammlung der Elektrokleingeräte aus Privathaushalten wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Die Kosten werden aus dem Gebührenaufkommen der Hausmüllabfuhr finanziert.
Die Kosten der weiteren Behandlung und Entsorgung der eingesammelten Geräte müssen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seit 24. März 2006 von den Geräteherstellern übernommen werden.
Der Handel ist ab einer Ladenfläche von mehr als 400qm zur Rücknahme von Elektroklein und -großgeräten verpflichet. Diese Regelung ist unabhängig vom Kauf eines Neugerätes.
An allen Grundstücken fährt ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen regelmäßig die Restmülltonnen ab. Es gibt 120 Liter, 240 Liter, 360 Liter, 660 Liter und 1.100 Liter Müllgefäße. Die Müllgefäße sind elektronisch gekennzeichnet. Bei jeder Abfuhr wird elektronisch überprüft, ob das zur Leerung bereitgestellte Gefäß bei der Stadt/Gemeinde veranlagt ist und zulässigerweise geleert werden darf. So werden missbräuchliche Entsorgungen verhindert.
Um künftige Probleme bei der Abfuhr auszuschließen, sollten Sie regelmäßig die seitlich angebrachten „Strichcode-Aufkleber“ auf den Müllgefäßen überprüfen, ob diese die korrekten Daten zum Standort, zur Art und Größe des Müllgefäßes sowie zum Abfuhrintervall enthalten.
Bei Unstimmigkeiten, Änderungen der Müllgefäßgrößen oder des Abfuhrrythmus sollte unverzüglich die jeweilige informiert werden, damit eine kurzfristige Korrektur erfolgen kann.
Die Größe der Müllbehälter richtet sich nach der Anzahl der angeschlossenen Personen. Für jede Person müssen 7,5 Liter Gefäßraum pro Woche zur Verfügung stehen. Sie können Ihr Müllgefäß wahlweise alle 14 Tage oder alle 4 Wochen abfahren lassen. Zusätzlich wird die Bio-Tonne grundsätzlich alle 14 Tage abgefahren. Für vorübergehend anfallende Mehrmengen können Sie zusätzlich auch Müllsäcke verwenden, die Sie an Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhalten.
Gemäß DIN EN 840 beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht für eine befüllte 120 Liter Tonne 60 kg und für ein 240 Liter Gefäß maximal 110 kg.
Die Leerungstermine können Sie Ihrem Abfallkalender entnehmen.
Bei Fragen zur Restmüll-Tonne wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Hier finden Sie die Hausmüllgebühren
Weil von einigen schadstoffhaltigen Abfällen Gefahren für Gesundheit und Umwelt ausgehen können, müssen sie gesondert gesammelt und entsorgt werden.
Hierzu bestehen derzeit im Landkreis Fulda folgende Möglichkeiten:
Mobile Sammlung:
Im Frühjahr und Herbst fährt ein Schadstoffmobil in die Städte und Gemeinden und nimmt Sonderabfälle entgegen. Die Termine können Sie aus dem Abfallkalender oder der Presse entnehmen.
Stationäre Annahmetermine:
Jeden ersten Samstag (8.00 - 12.00 Uhr) und jeden Donnerstag im Monat (14.00 - 17.00 Uhr) können Sie Sonderabfälle an der Annahmestelle bei der Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG , Liebigstraße 3, 36041 Fulda Industriegebiet-West abgeben.
Wichtige Informationen: Geben Sie Sonderabfälle nach Möglichkeit in den Originalbehältern ab und halten Sie verschiedene Stoffe (insbesondere Flüssigkeiten) voneinander getrennt! Einzelne Gefäße dürfen nicht größer als 10 l sein. Es können nur verschlossene Behälter angenommen werden. Die Höchstmenge pro Anlieferer beträgt 100 kg.
Achtung: Stellen Sie niemals Sonderabfälle einfach ab! (Denken Sie auch an spielende Kinder!) Schadstoffhaltige Abfälle können erhebliche Schäden an Umwelt und Gesundheit verursachen.
Sonderabfälle aus privaten Haushalten werden gebührenfrei angenommen; Sonderabfälle aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben nur gegen Erstattung der anfallenden Entsorgungskosten.
Folgende schadstoffhaltigen Abfälle werden bei den Sammlungen angenommen:
Rund ums Auto:
Nicht angenommen werden Altöl (Geben Sie es beim Kauf von Neuöl zurück; Ihr Händler ist zur Rücknahme verpflichtet) sowie Auto-/Motorradbatterien. Geben Sie alte Autobatterien Ihrem Händler zurück! Dieser ist zur Rücknahme verpflichtet. (Beim Kauf wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben, das bei der Abgabe einer alten Batterie erstattet wird. Auch Schrotthändler nehmen alte Autobatterien an.) | Haushalt und Wohnung:
Nicht angenommen werden Feuerlöscher (Entsorgung über den Fachhandel). |
Hobby und Heimwerken:
Hinweis: | Gesundheits- und Schönheitspflege:
Hinweis: |
Aus dem Garten:
| Desweiteren:
|
ACHTUNG!
Abfälle aus Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben werden bei der mobilen Sammlung grundsätzlich nicht angenommen. Solche Abfälle können Sie an der stationären Sammelstelle bei der Firma PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG , Liebigstraße 3, 36041 Fulda Industriegebiet West gegen Gebühr (5,00 EUR/kg) abgeben.
Annahmetermine:
jeden ersten Samstag (8.00 - 12.00 Uhr) und jeden Donnerstag im Monat (14.00 - 17.00 Uhr)
Hinweis:
Nutzen Sie für gewerbliche Sonderabfälle Rückgabemöglichkeiten bei Ihren Lieferanten! Sie können so erhebliche Entsorgungskosten einsparen.
Bei Fragen zur Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Fulda, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda, Tel.: 0661/6006 -0.
Ergänzend zu den regelmäßigen Sammlungen für verwertbare Abfälle werden in vielen Städten und Gemeinden weitere Sammlungen durchgeführt, z.B. Altkleidersammlungen, Altreifensammlungen, Weihnachtsbaumsammlungen u.ä.
Darüber hinaus stehen vor Ort oft zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für weitere Abfälle zur Verfügung.
Die einzelnen Sammlungen, Entsorgungsmöglichkeiten und Termine können Sie dem Abfallkalender, den Ankündigungen in der örtlichen Presse entnehmen oder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erfragen.
Rücknahmesysteme des Fachhandels
Das seit 1996 geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz erwartet insbesondere freiwillige Selbstverpflichtungen von Herstellern und Vertreibern zur Rücknahme und Entsorgung von Altprodukten.
Fast alle Apotheken bieten Ihren Kunden auch die Rücknahme von Altmedikamenten an (auch unabhängig von einem Medikamentenneukauf). Nutzen Sie diese Möglichkeiten!
Händler, die Neuöl verkaufen, sind gesetzlich zur Rücknahme einer entsprechenden Menge Altöls verpflichtet. Nutzen Sie diese Rückgabemöglichkeit, denn Sie haben beim Kauf des neuen Öls bereits für die Entsorgung Ihres Altöls bezahlt!
Seit Ende 1998 müssen alle Händler, die Batterien und Akkus verkaufen, von Ihren Kunden unabhängig von einem evtl. Neukauf kostenlos alte Batterien und Akkus zurücknehmen. Eine Sonderregelung gilt lediglich für Starterbatterien (Auto-/Motorradbatterien). Hier erheben die Händler ein Pfand, das bei der Abgabe einer alten Batterie wieder erstattet wird.
Seit März 2006 gelten neue Regelungen für die Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte. So sind die Verbraucher zur getrennten Entsorgung solcher Geräte verpflichtet, die Städte und Gemeinden müssen hierfür Abgabestellen vorhalten und betreiben. Rücknachmeverpflichtung des Handels ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400qm für Elektroklein und -großgeräte unabhängig vom Kauf eines Neugerätes.
Inzwischen gilt für die meisten Einwegflaschen aus Glas und Kunststoff sowie für Getränkedosen die Pfandpflicht. Wie beim Mehrwegsystem gehören pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen künftig nicht mehr in die Glascontainer (Glasflaschen) oder in die Gelben Säcke/Gelben Tonnen (Kunststoffflaschen, Getränkedosen), sondern können dem Handel direkt zurückgegeben werden.
Zudem bieten viele Händler (vor allem im Bau- und Möbelgewerbe sowie bei Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen, CD´s, DVD´s u.ä.) auch die Rücknahme von Altprodukten an. Erkundigen Sie sich beim Kauf neuer Produkte auch nach solchen Rückgabemöglichkeiten.
Auch örtliche Entsorgungsunternehmen bieten für eine Vielzahl von Abfällen Entsorgungsmöglichkeiten an (z.B. Asbest, Mineralwolle, Öltanks u.ä.).
Warum denn gleich wegwerfen?
Karitative Sammlungen und Abgabemöglichkeiten - Gebrauchtwarenmärkte / Second Hand
Überlegen Sie, ob Geräte, Einrichtungsgegenstände oder sonstige Dinge, von denen Sie sich trennen wollen, noch von anderen gebraucht werden können. Manch ausrangiertes Sofa oder alte Schränke sind willkommene Einrichtungsgegenstände für andere. Hierzu können Sie sich an Gebrauchtwarenmärkte oder Second-Hand-Shops wenden.
Nutzen Sie insbesondere die angebotenen Abgabemöglichkeiten und Sammlungen von karitativen und gemeinnützigen Einrichtungen! Sie können so bedürftigen Menschen wirkungsvoll helfen.
Nutzen Sie auch unseren Verschenke-Markt auf dem Sie kostenfrei Dinge, die Sie nicht mehr benötigen einstellen können und die so vielleicht einen neuen Besitzer finden.
Jeder an die Hausmüllabfuhr angeschlossene Haushalt im Landkreis Fulda (mit Ausnahme der Stadt Fulda und ihrer Stadtteile) kann bis zu 2 mal im Jahr gebührenfrei Sperrmüll abholen lassen.
Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus Privathaushalten, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Es handelt sich beim Sperrmüll um Möbel und größere Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die man üblicherweise bei einem Umzug mitnehmen würde. Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter, nicht breiter als einen Meter und nicht schwerer als 50 kg sein.
Es werden nur haushaltübliche Mengen bei der Sperrmüllabfuhr entsorgt (max. 4-5 m³ pro Haushalt). Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen.
Ähnlich wie bei den alten Elektrogeräten melden Sie bei einer zentralen Stelle, welche Gegenstände im Einzelnen entsorgt werden sollen. Den genauen Entsorgungstermin erfahren Sie bei der Anmeldung oder kurze Zeit später. Je nach Anzahl der vorliegenden Entsorgungsmeldungen in den einzelnen Städten und Gemeinden wird der von Ihnen angemeldete Sperrmüll meist innerhalb von 6 bis 8 Wochen abgeholt. Keinesfalls dauert die Abholung länger als 3 Monate.
Bestehenden Entsorgungsbedarf können Sie telefonisch oder online anmelden.
Spermülltelefon: 06 61/60 06 78 78
Online: www.abfallwirtschaft-landkreis-fulda.de
Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um die Sperrmüllabfuhr reibungslos abzuwickeln und niemanden mehr als nötig zu belasten:
- Stellen Sie den Sperrmüll nur am Rand des Gehwegs bereit (wenn kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten rechten Fahrbahnrand)!
- Stellen Sie keinesfalls Spermüll an anderen Grundstücken ab!
- Stellen Sie Sperrmüll frühstens ab 18.00 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages und bis spätestens 06:00 Uhr am Abfuhrtag bereit!
- Reinigen Sie unverzüglich nach der Sperrmüllabfuhr (in jedem Fall noch am Abfuhrtag) die Bereitstellungsfläche und entfernen Sie Gegenstände, die nicht abgefahren wurden!
- Sperrmüllgegenstände aus Holz und der restliche Sperrmüll werden von unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt. Sie erleichtern die Abfuhr, wenn sie Holzabfälle (z. B. unbehandelte, lackierte oder beschichtete Möbel aus Massivholz oder Holzfurnier wie Tische, Schränke, Stühle, Bänke, Bettgestelle, Holzregale u.ä.) getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitstellen.
Wegen der unterschiedlichen Fahrzeugauslastung können zeitliche Verzögerungen zwischen den Abfuhren von Altholz und Sperrmüll entstehen
Bei der Sperrmüllabfuhr werden folgende Abfälle nicht abgefahren:
- Abfälle aus Geschäfts-/Gewerbebetrieben
- größere als haushaltsübliche Mengen (z. B. aus umfangreichen Hausentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen)
- Abfälle aus Umbau-, Bau- und Renovierungsmaßnahmen. Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie ein Entsorgungsunternehmen beauftragen. Kleinere Mengen können Sie über den Wertstoffhof entsorgen (gegen Gebühr). Trennen Sie hierzu bitte die Abfälle wie folgt:
- mineralischer Bauschutt (Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Estrich, Waschbecken und Toilettenschüssel aus Keramik u.ä.)
- Baurestabfälle (abgelöste Tapeten, alte Fußbodenbeläge, verschmutzte Baufolien, u.ä.)
- Bau- und Außenhölzer (Die meisten dieser Hölzer (insbes. mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Zäune, Fenster, Türen, Balkongeländer u.ä. sowie imprägnierte Hölzer wie Dachlatten/-sparren aber auch Gartenmöbel und Gartenspielgeräte oder Kleintierställe aus Holz) sind "gefährliche Abfälle". Weil sie gesondert entsorgt werden müssen, dürfen sie bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen werden.)
- elektrische und elektronische Geräte
- Großgeräte (Elektroherde, Kühl-/Gefriergeräte, Wasch-/Spülmaschine, Trockner, Fernsehgeräte, Monitore u.ä.) können Sie zur Abholung bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung anmelden. Rücknahmeverpflichtung des Handels ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400 qm für Klein- und Großgeräte unabhängig vom Neukauf eines Gerätes.
- Kleingeräte können Sie am Wertstoffhof abgeben.
- Autoteile und Altreifen
- Schadstoffe und gefährliche Abfälle (Farben, Chemikalien, Batterien, Nachtspeicheröfen u.ä.)
- Kleinteile, die (nach zumutbarer Zerkleinerung) in die Müll-Tonne passen wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u.ä. (auch nicht, wenn sie in Säcken oder Kisten bereitgestellt sind)
- übelriechende oder ekelerregende Abfälle
- verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten angeboten werden, wie
- Papier, Pappe, Kartons
- Grünabfälle, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt
- Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)
- Spiegel/Spiegeltüren oder Gegenstände aus Glas wie Glasvitrinen und Glastische. Diese Gegenstände können wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr nicht mit den Sperrmüllfahrzeugen abgefahren werden. Durch das Verpressen der Gegenstände beim Beladen des Fahrzeugs zerbrechen diese Gegenstände und es besteht die Gefahr, dass Müllwerker oder Passanten durch herumfliegende Splitter sehr schwer verletzt werden können.
Trennen Sie deshalb bitte Gegenstände aus Glas (Glastische, Glasvitrinen, Aquarien usw.) sowie Spiegel und solche Gegenstände, die fest mit Spiegeln (z.B. Schlafzimmer- oder Garderobenschranktüren) oder Glas (Vitrinentüren) verbunden sind, von den restlichen Sperrmüllgegenständen und entsorgen diese an den Wertstoffhöfen über die Restabfallcontainer. - Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen auch elektrische oder elektronische Bauteile an Einrichtungsgegenständen und Möbeln (bspw. Beleuchtung an Kleiderschrank oder Vitrinen) nicht mehr bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen werden. Sie müssen zur Verwertung einem gesondertem bundesweitem Rücknahmesystem übergeben werden. Trennen Sie diese Bauteile bitte vom Möbelstück und entsorgen diese als Elektroaltgerät über die Wertstoffhöfe
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Abfallwirtschaft
Eingang Kurfürstenstraße
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7870
E-Mail: abfallwirtschaft(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr