Asylverfahren
Das eigentliche behördliche Asylverfahren startet mit der Stellung des Asylantrages beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt oder BAMF). Doch aufgrund des derzeit hohen Aufkommens kann dies nicht in allen Fällen direkt nach der Ankunft geschehen.
Was passiert also nachdem ein Flüchtling auf deutschem Boden angekommen ist?
Zuerst einmal hängt dies vom Fluchtweg ab. Bei Ankömmlingen an deutschen Flughäfen wird das Flughafenverfahren angewendet. Kommen Flüchtlinge über den Landweg in Deutschland an, so melden sie sich und ihr Asylgesuch umgehend an staatlicher Stelle, zum Beispiel der Polizei. Diese stellt die Vermittlung in eine Aufnahmestelle sicher. Dort wiederum erhalten Informationen, Hilfestellungen, sowie eine "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende".
Im nächsten Schritt folgt die gerechte Verteilung auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel. Dort werden die Flüchtlinge in den sogenannten Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht. Im Landkreis Fulda sind dies die derzeitigen „Zelt-, Container- und Lagerhallenstädte“ für die das Land Hessen zuständig ist.
In der Regel soll von dort aus der Asylantrag gestellt werden. In Hessen geschieht dies beim Bundesamt in Gießen. In der derzeitigen Praxis kommt es allerdings durchaus vor, dass Flüchtlinge auch ohne Antragsstellung und damit vor Beginn des offiziellen Asylverfahrens vom zuständigen Regierungspräsidium auf die Landkreise zugewiesen werden und der Antrag nachträglich gestellt wird.
Mit der Antragsstellung beim Bundesamt ist dann auch die Feststellung des für das Asylerfahren zuständigen EU Staates auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung verbunden. Stellt sich dabei heraus, dass Deutschland zuständig ist, wird der Asylantrag nach Aufnahme in Form einer persönlichen Befragung vom Bundesamt geprüft und die Entscheidung schriftlich mitgeteilt.
Im Falle einer Anerkennung erhält der Flüchtling einen befristeten Aufenthaltstitel, der, wenn keine Gründe dagegen sprechen, nach drei Jahren in einer Niederlassungserlaubnis mündet. Sollte der Flüchtling abgelehnt werden, so wird er aufgefordert Deutschland zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Kommt er/sie dieser Aufforderung nicht nach, so kann eine zwangsweise Rückführung angeordnet werden.
Das BAMF bietet eine anschauliche Übersicht in dieser Broschüre zu den einzelnen Schritten im Ablauf des Asylverfahrens.