Ausbildung in Teilzeit

Eine berufliche Ausbildung ist eine solide Basis für einen (Wieder)Einstieg ins Berufsleben.
Ausbildung in Teilzeit kann auch jungen Müttern und Vätern die Möglichkeit eröffnen, Familie und Ausbildung unter einen Hut zu bringen und so eine Perspektive für die Zukunft zu schaffen.
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Ausbildung in Teilzeit.
Rechtliche Grundlagen der Teilzeitausbildung
Ausbildung in Teilzeit ist kein „Projekt“, sondern eine gesetzlich geregelte Ausbildungsvariante. Sie wurde zum 01.04.2015 durch den Gesetzgeber mit einer Reform des Berufsbildungsgesetzes rechtlich verankert.
§ 8 BBiG Berufsbildungsgesetz
Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
(1) Auf gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.
(2) Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
Berechtigtes Interesse besteht, wenn der/die Auszubildende ein Kind betreut, einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt oder vergleichbare schwerwiegende Gründe vorliegen. Letzteres kann zum Beispiel auf behinderte Menschen zutreffen.
Wie funktioniert die Teilzeitausbildung?
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Teilzeitausbildung umzusetzen:
- ohne Verlängerung der Ausbildungszeit
Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts zwischen 25 und 30 Stunden, ist keine Verlängerung der Ausbildungszeit erforderlich.
- mit Verlängerung der Ausbildungszeit
Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Stunden, aber weniger als 25 Stunden, wird die Ausbildungszeit um maximal ein Jahr verlängert.
Der Berufsschulunterricht findet bei beiden Modellen regulär statt, also in der Regel in Vollzeit. Die Berufsschule sollte über die Entscheidung für die Teilzeitausbildung informiert werden.
Betrieb und Auszubildende vereinbaren individuell die wöchentliche Arbeitszeit und berücksichtigen dabei die betrieblichen Belange und die Möglichkeiten der Auszubildenden. Der Ausbildungsplan wird an die veränderte Situation der Teilzeitausbildung angepasst. Die Zustimmung der zuständigen Kammer wird eingeholt und das Ausbildungsverhältnis wird eingetragen.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage, die tägliche Arbeitszeit ist nicht von Bedeutung.
Teilzeit-Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung vom Betrieb. Diese kann, muss aber nicht analog zur Arbeitszeit gekürzt werden.
Prinzipiell kann jeder Ausbildungsberuf im Dualen System in Teilzeit durchgeführt werden. Sicherlich gibt es aber Berufe und Branchen, die dazu besonders geeignet sind, z.B. Büro- und Verwaltungsberufe oder Tätigkeiten im Gesundheitsbereich.
Pro Teilzeitausbildung – Argumente für Auszubildende
Eine Berufsausbildung in Teilzeit bietet jungen Müttern und Vätern die Möglichkeit, Berufsausbildung und Familie unter einen Hut zu bringen.
Durch eine qualifizierte Berufsausbildung verbessern sich die Chancen im späteren Erwerbsleben – ein beruflicher Abschluss ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und trägt dazu bei, finanziell unabhängig von Sozialleistungen leben zu können und eine solide Lebensgrundlage für sich und seine Kinder zu schaffen.
Sie benötigen mit Sicherheit viel Kraft und Durchhaltevermögen für Ihre Ausbildung – aber Sie haben ein Ziel vor Augen, das die Anstrengung wert ist!
Pro Teilzeitausbildung – Argumente für Betriebe
Teilzeitausbildung kann ein Instrument sein, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Viele Unternehmen, die bereits heute Schwierigkeiten haben, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen, können das noch unzureichend genutzte Potential der jungen Mütter und Väter nutzen, um eigenen Nachwuchs für den Betrieb auszubilden.
Durch die familiäre Verantwortung, die junge Mütter und Väter tragen, beweisen sie, dass sie über ein hohes Maß an Motivation, Verantwortungsbewusstsein und Organisationstalent verfügen. In der Regel sind sie auch etwas älter als Schulabgänger/-innen und bringen mehr Reife und Lebenserfahrung mit.
Eine Teilzeitausbildung kann auch von kleineren Unternehmen gestemmt werden, deren zeitliche und finanzielle Ressourcen für eine Vollzeitausbildung nicht ausreichend wären, zum Beispiel wenn die Ausbilderin oder der Ausbilder selbst in Teilzeit beschäftigt ist.
Eine familienfreundliche Personalpolitik fördert das positive Image des Betriebes und seiner Wahrnehmung in der Öffentlichkeit und kann zu Wettbewerbsvorteilen bei der Suche nach Arbeitskräften beitragen.
Finanzierung des Lebensunterhaltes
Während der Ausbildung erhalten die Teilzeit-Auszubildenden eine Vergütung durch den Arbeitgeber.
Darüber hinaus ist es von Ihrer individuellen Situation abhängig, welche ergänzenden Unterstützungsleistungen Sie erhalten können.
Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie alle für Sie in Frage kommenden Leistungen für den Lebensunterhalt so früh wie möglich beantragen und entsprechende Bearbeitungsdauern einkalkulieren. Die verschiedenen Leistungen haben unterschiedliche Auszahlungstermine und werden teilweise erst am Ende eines Monats ausgezahlt. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, klären Sie mit Ihrem/Ihrer Leistungssachbearbeiter/in, ob Sie ein überbrückendes Darlehen für den ersten Monat der Ausbildung erhalten können.
Was | Wo |
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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) | Agentur für Arbeit oder Kommunales Kreisjobcenter (SGB II) |
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | Agentur für Arbeit |
Bewerbungskosten, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch … | Agentur für Arbeit oder Kommunales Kreisjobcenter (SGB II) |
Elterngeld | Amt für Versorgung und Soziales Fulda |
Kindergeld für eigenes Kind | Familienkasse Hanau |
Kindergeld für sich selbst | Familienkasse Hanau |
Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder | Kommunales Kreisjobcenter |
Mehrbedarf für Alleinerziehende | Kommunales Kreisjobcenter |
Sozialgeld für Kinder | Kommunales Kreisjobcenter |
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten | Amt für Jugend und Familie der Stadt Fulda Fachdienst Jugend Familie, Sport und Ehrenamt des Landkreises Fulda Kommunales Kreisjobcenter |
Unterhaltsvorschuss | Amt für Jugend und Familie der Stadt Fulda Fachdienst Jugend Familie, Sport und Ehrenamt des Landkreises Fulda Kommunales Kreisjobcenter |
Wohngeld | Sozial- und Wohnungsamt der Stadt Fulda Wohngeldstelle des Landkreises Fulda |
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft (KdU) | Kommunales Kreisjobcenter |
Anbei eine Übersicht über mögliche Unterstützungsleistungen
Darüber hinaus gibt es weitere Leistungen für eine Kostenersparnis, z.B. eine Beantragung einer Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei der GEZ, eine Befreiung von Kontoführungsgebühren bei Ihrer Bank oder die Nutzung des Auszubildenden-Tarifs bei ÖPNV-Zeitkarten.