Berufsabschluss ohne Ausbildung
Beratung über den externen Erwerb eines beruflichen Abschlusses – Externenzulassung
Neben Auszubildenden können auch Bewerber zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem sie die Prüfung ablegen wollen. Die Zeiterfordernis kann reduziert werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (§ 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz BBiG)
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt:
IHK Fulda
Heinrichstraße 8
36037 Fulda
Gewerblich-technische Berufe, IT-Berufe
Armin Gerbeth
Telefon: 0661 284-32
http://www.ihk-fulda.de
Kaufmännische Berufe, Helfer/in in der Hauswirtschaft, Hauswirtschafter/in
Beate Möller
Telefon: 0661 284-35
http://www.ihk-fulda.de