Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld entsteht mit der Geburt des Kindes. Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz grundsätzlich Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. wenn sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden. In Deutschland wohnende Ausländer können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte Aufenthaltserlaubnisse können ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld auslösen. Nähere Auskünfte dazu erteilt Ihnen Ihre Familienkasse.
Seit dem 01.07.2019 beträgt das Kindergeld | monatlich: |
Für das erste und zweite Kind jeweils | 204 € |
Für das dritte Kind | 210 € |
Für jedes weitere Kind | 235 € |
Informationen zum Thema Kindergeld hat das Bundesamt für Finanzen im Merkblatt Kindergeld veröffentlicht.
Neu!!! Kindergeld kann online hier beantragt werden. Eltern können ihren Antrag auf Kindergeld auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit aufrufen, am Bildschirm bearbeiten und online übermitteln. Die im Internet ausgefüllten und bereits übermittelten Anträge müssen derzeit nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen übersandt werden.
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Kontakt:
Familienkasse Hanau
Am Hauptbahnhof 1
63450 Hanau
Postanschrift
Familienkasse Hanau
63441 Hanau
Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Kostenfreie Servicerufnummer:
0800 4 5555 30 oder 0800 4 5555 33
(Zahlungstermine)
Fax: 06181/672910453
Die persönliche Abgabe von Antragsunterlagen ist nur zu den angegebenen Sprechzeiten möglich.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
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