Landkreis Fulda App

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll dazu dienen, dass gering verdienende Familien und Alleinerziehende mit Kindern nicht ergänzend ALG II beantragen müssen, wenn sie zwar ihren eigenen Unterhalt, aber nicht den ihrer Kinder aus Einkommen bestreiten können.

Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag wird an Familien und Alleinerziehende gezahlt, deren Einkommen das sogenannte Mindesteinkommen übersteigt. Liegt das Einkommen unter dieser Schwelle, besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Daneben darf das Einkommen allerdings nicht die Einkommensobergrenze überschreiten, die individuell aus dem Mindesteinkommen zuzüglich des maximal möglichen Kinderzuschlags in Höhe von bis zu 250 Euro pro Kind gebildet wird.

Liegt das Einkommen der Familie zwischen Mindesteinkommen und Einkommensobergrenze besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag, sofern das Kind im betreffenden Monat Anspruch auf Kindergeld hat.

Weiterhin darf das Einkommen des Kindes dessen eigenen Bedarf nicht übersteigen. Zum Einkommen des Kindes zählen Unterhaltsleistungen, nicht aber das Kindergeld und das Wohngeld.

Höhe und Dauer des Kinderzuschlags

Die Höhe des Kinderzuschlags berechnet sich aus der Differenz des Einkommens der Familie und der Einkommensobergrenze. Somit beträgt der Kinderzuschlag maximal
€ 250 pro Kind.
 

Kein Kinderzuschlag für ALG II Empfänger

Aufgrund der Regelung der Anspruchsberechtigungen ist ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag nicht möglich. Liegen die Eltern mit ihrem Einkommen unterhalb der Regelsätze des Arbeitslosengeld I besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag, sondern es sind die Leistungen des ALG II in Anspruch zu nehmen. Liegt das Einkommen hingegen über den Regelsätzen, besteht kein Anspruch auf ALG II.

Ebenso ist aus dem gleichen Grund ein Bezug von Sozialgeld und Kinderzuschlag nebeneinander nicht möglich.

Antragstellung

Der Kinderzuschlag wird von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die ebenfalls für die Zahlung des Kindergeldes zuständig sind, gezahlt und ist auch dort zu beantragen.

zurück

Fragen? Wir helfen gerne weiter!

Kontakt:

Familienkasse Hanau
Am Hauptbahnhof 1
63450 Hanau

Postanschrift
Familienkasse Hanau
63441 Hanau

Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Kostenfreie Servicerufnummer:
0800  4 5555 30 oder 0800 4 5555 33
(Zahlungstermine)

Fax: 06181/672910453

Die persönliche Abgabe von Antragsunterlagen ist nur zu den angegebenen Sprechzeiten möglich.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag - Mittwoch, Freitag 
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag 
09:00 Uhr - 18:00 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de