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Unterhaltsvorschuss

 

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Falls ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann und dieser gleichzeitig nicht in Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind lebt, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschussleistungen zu erhalten. Die Leistung kann maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss und Kontaktinformationen zur Antragstellung auf Unterhaltsvorschussleistungen erhalten Sie hier:

Landkreis Fulda: 

Landkreis Fulda – Unterhaltsvorschuss (landkreis-fulda.de)

Stadt Fulda: 

Stadt Fulda – Unterhaltsvorschuss

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