Kommunales Kreisjobcenter
Die Menschen der Region in Arbeit bringen, diesem Ziel fühlt sich der Landkreis Fulda seit jeher in besonderem Maße verpflichtet. Folgerichtig hat der Landkreis daher auch mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweiter Teil (SGB II) die Verantwortung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen als sogenannte Optionskommune übernommen.
Seit dem 1. Januar 2005 bietet er alle in Frage kommenden Leistungen aus einer Hand im Kommunalen Kreisjobcenter an.
Arbeitsvermittlung, Förderleistungen und nicht zuletzt Arbeitslosengeld II kann in Anspruch nehmen, wer
- dauerhaft im Landkreis Fulda wohnt,
- hilfebedürftig und erwerbsfähig ist,
- keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I hat oder das Arbeitslosengeld I den Bedarf nicht ausreichend deckt,
- nach einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit arbeitslos geworden ist,
- das 15. Lebensjahr vollendet und die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht hat.
Nicht erwerbsfähige Angehörige, die in Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem Erwerbsfähigen leben, können, soweit sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben, Sozialgeld erhalten.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Kommunales Kreisjobcenter
Robert-Kircher-Straße 24
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8025
E-Mail: info(at)job-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr