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Ambulante Pflege

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um den häuslichen Bedarf an pflegerischen Hilfen sicherzustellen, kommen ergänzende Sozialhilfeleistungen nach den Bestimmungen des SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch) in Betracht. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die tatsächlichen Kosten eines ambulanten Pflegedienstes die Leistungen der Pflegekasse übersteigen. 

Im häuslichen Bereich sind die Bedarfssituationen besonders einzelfallbezogen und individuell. Deshalb empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Sachbearbeiter für Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder mit der Beratungs- und Koordinierungsstelle (BEKO) beim Landkreis Fulda im Vorfeld persönlich Kontakt aufzunehmen (Tel.: 0661/6006-0). Dort erhält man Antragsunterlagen und zielgerichtete Informationen. 

Bei der Sozialhilfe ist zunächst – anders wie bei der Pflegekasse – im zumutbaren Umfang eigenes Einkommen und Vermögen  einzusetzen. Deshalb sind für die Sozialhilfeprüfung die nachfolgenden Unterlagen wichtig: 

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege
  • Einkommensnachweise (z. B. Rentenanpassungsmitteilungen)
  • Vermögensnachweise (z. B. Kontoauszüge, Wertpapiere, Sparverträge, Grundbuchauszüge, Versicherungsverträge usw.)
  • Nachweise über Unterkunftskosten (z. B. Mietvertrag oder Abgabenbescheid bei Hauseigentümern)
  • Kopien von Verträgen bei Übertragung von Haus- und Grundbesitz in der Vergangenheit
  • Entscheidung der Pflegekasse (Einstufungsbescheid)
  • Nachweis über ambulante Pflegekosten (z. B. Kostenvoranschlag oder Rechnung des Pflegedienstes)
  • Vollmachten (z. B. Betreuerausweis) 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Hilfe zur Pflege
Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8705
E-Mail: pflege-team(at)landkreis-fulda.de

 

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