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Ausbildungsförderung

Damit Jugendliche und junge Erwachsene, unanhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie, die Möglichkeit haben, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren, können sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) erhalten.

Wenn Sie die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.bmbf.de oder www.das-neue-bafoeg.de anklicken, erhalten Sie weitere wichtige Informationen über die Berufsausbildungsförderung und können auch die entsprechenden Antragsformulare abrufen.

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können erhalten Schüler von:

  -  Fach- und Berufsfachschulen, die in einem zumindest zweijährigen
     Ausbildungsgang zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
  -  Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene
     Berufsausbildung voraussetzt
  -  Abendhauptschulen, Abendrealschulen in den letzten zwei Schulhalbjahren,
  -  Abendgymnasien in den letzten drei Schulhalbjahren.

Im Ausnahmefall können auch Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z. B. Gymnasien, zweijährige Fachoberschulen (einschließlich Mischklassen), einjährige Höhere Berufsfachschulen, zweijährige Berufsfachschulen, die zu keinem berufsqualifizierenden Abschluss führen) Ausbildungsförderung erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Schüler aus ausbildungsbedingten Gründen nicht bei ihren Eltern wohnen.

Für Auszubildende von Fachschulen für Technik, Betriebswirtschaft, Sozialpädagogik, Sozialwirtschaft und Heilpädagogik sowie für Auszubildende von der Einjährigen Fachschule für Bürokommunikation besteht die Möglichkeit, zwischen der Förderung nach

a) dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), zuständige Behörde: Landkreis Fulda, Amt für Ausbildungsförderung, Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9, 36037 Fulda,

und

b) dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. "Meister-BAföG", zuständige Behörde: Studentenwerk Gießen, Otto-Behaghel-Straße 23, 35394 Gießen, Telefon: (0641) 4 00 08 – 0 oder Info-Hotline: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei) ,

zu wählen.

Nähere Informationen können bei den zuständigen Ämtern eingeholt werden. 

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.

Für die Bearbeitung der BAföG-Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bereich die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz haben (Ausnahmen gelten bei verheirateten Antragstellern, Vollwaisen, Abendgymnasiasten, Auszubildenden von einer Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, etc.).

Es besteht die Möglichkeit

  • den Online-Antrag für BAFöG unter www.bafoeg-digital.de zu nutzen oder
  • die erforderlichen BAföG-Formulare über das Internet unter www.bafög.de abzurufen oder
  • die BAföG-Antragsformulare beim hiesigen Amt persönlich abzuholen oder telefonisch anzufordern.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Ausbildungsförderung
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-8769
E-Mail: bafoeg(at)landkreis-fulda.de

 

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E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de