Einreise und Aufenthalt in Deutschland
Ab 01.01.2005 gilt in Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz. Es regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthalts von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland.
Bürger aus EU-Staaten genießen kraft Gesetzes Freizügigkeit. Sie melden sich lediglich bei der Wohnortgemeinde an. Sind weitere Formalien erforderlich, werden sie von der Ausländerbehörde angeschrieben.
Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel sind das Visum, die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis. Ausgenommen sind bestimmte Staatsangehörige für einen reinen Besuchsaufenthalt bis 3 Monate.
An Aufenthaltstitel zur Ausbildung (Studium, Sprachkurse etc.), zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug, zur Wiederkehr, für einen Au-Pair Aufenthalt oder einen Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder als ehemalige(r) Deutsche(r) werden besondere Anforderungen gestellt.
Für einen Aufenthaltstitel ist ggf. eine Verpflichtungserklärung erforderlich.
Erstmals wurden im Ausländerrecht auch Maßnahmen zur Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländern eingeführt.
Hier gelangen Sie zu den Einreisebestimmungen.
Die Antragsunterlagen zur Aufenthaltserlaubnis finden Sie hier:
Die Antragsunterlagen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier:
- Antrag Verpflichtungserklärung
- Muster: Erklärung des Verpflichtungsgebers zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
- Muster: Erklärung des Verpflichtungsgebers zur Abgabe der Verpflichtungserklärung für eine juristische Person/einen Verein/eine Organisation oder eine andere Personenvereinigung
- Merkblatt zur Verwendung des Bundeseinheitlichen Formulars der Verpflichtungserklärung
- Bescheinigung Steuerberater
- DSGVO-Information
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Ausländerwesen
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