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Sie möchten einen ausländischen Gast einladen, der für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel (Visum) benötigt?
Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt.
Die Erteilung eines Visums oder eines anderen Aufenthaltstitels setzt die Sicherung des Lebensunterhalts für den Gast voraus. Die Auslandsvertretungen verlangen in der Regel für die Erteilung eines Besuchsvisums die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie als Gastgeber für den Lebensunterhalt der visumspflichtigen Person bürgen, sofern diese für den Lebensunterhalt nicht eigenständig aufkommen kann. Ihre Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher anfallender Kosten, für die Sie in vollem Umfang haftbar sind. Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, das Sie im unteren Bereich downloaden können.
Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde ab.
Im Landkreis Fulda übernimmt der Bürgerservice diese Aufgabe im Auftrag der Ausländerbehörde.
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Ausländerwesen
Eingang Kurfürstenstraße
Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9
36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-1700
auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Um Wartezeiten zu vermeiden ...
und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ab sofort um eine vorherige Terminvereinbarung in allen Angelegenheiten gebeten!
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
(nach vorheriger Terminvereinbarung!)
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Verpflichtungserklärungen können nur nach telefonischer Terminvergabe im Bürgerservice abgegeben werden.
Telefon: 0661 6006-0 oder 0661 115
Die Ausstellung der Verpflichtungserklärungen wird beim Bürgerservice im Landratsamt Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda vorgenommen!