Landkreis Fulda App

Auto und Verkehr

ein Fahrzeug zulassen
Führerschein allgemein

Kurzzeitkennzeichen


Für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Versicherung
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei ausländischen Mitbürgern ist ein Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich
  • gültige Hauptuntersuchung, ggfs. eine gültige Sicherheitsprüfung
  • Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis
  • Die Gebühr beträgt mindestens 12,80 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
  • Falls der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in einem Land hat, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, muss zudem ein Empfangsbevollmächtigter im Landkreis Fulda benannt werden.

Die Dokumente für den Nachweis der Fahrzeugdaten und der Betriebserlaubnis können auch in Kopie vorgelegt werden. Als Nachweis hierfür gelten:

  • Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein) oder
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • Einzelbetriebserlaubnis/Einzelgenehmigung inkl. des Gutachtens nach § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
     

Hinweis:
Bei Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur Fahrten (Hin- und Rückfahrten) zur nächsten Untersuchungsstelle innerhalb des Landkreises Fulda zulässig. Werden bei der Hauptuntersuchung erhebliche oder geringe Mängel festgestellt, sind Fahrten zur nächstgelegenen Werkstatt innerhalb des Landkreises Fulda und der angrenzenden Landkreise gestattet.
Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis sind lediglich Fahrten zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle innerhalb des Landkreises Fulda und der angrenzenden Landkreise möglich.
Kurzzeitkennzeichen können nur am Hauptwohnort oder am Standort des Fahrzeuges ausgegeben werden.

 

Insofern der Halter nicht persönlich das Fahrzeug anmeldet klicken Sie hier

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Kontakt Fulda:

Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1100
Fax: 0661 6006-1143
zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1142
fahrerlaubnisbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1141
verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

 

 

 


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(nur nach Terminvereinbarung)

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