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Kraftfahrzeug-Zulassung

 

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Grundsätzlich ist eine amtliche Zulassung für Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometer und die Zulassung ihrer Anhänger erforderlich, wobei es hierbei eine Reihe von Ausnahmeregelungen gibt.

Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert. Im Landkreis Fulda sind derzeit 201.212 Fahrzeuge zugelassen (Stand: 31.07.2017).

Zuständig für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda ist die Zulassungsbehörde.

Terminvereinbarungen sind erwünscht!
Wählen Sie dafür (06 61) 60 06 11 00 bzw. 115.

Ebenfalls können Sie sich online einen Termin reservieren.

Samstags ist die telefonische Erreichbarkeit nicht gewährleistet!

 

 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt Fulda:

Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1100
Fax: 0661 6006-1143
zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1142
fahrerlaubnisbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1141
verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

 

 

 


Kontakt Hünfeld:   
(nur nach Terminvereinbarung)

Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Am Anger 4
36088 Hünfeld

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1813
Fax: 0661 6006-1818
E-Mail: zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Wir bieten Ihnen, ...

Um Wartezeiten so gering wie möglich zu halten, wird ausdrücklich zu einer Terminvereinbarung über den Bürgerservice oder online geraten.

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
(und nach Terminvereinbarung; von der Terminvereinbarung sind Autohäuser und Zulassungsdienste ausgenommen)
Samstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur für Privatkunden, keine technische Gutachtenprüfung, keine Terminvergabe)

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
(Samstag nicht gewährleistet!)

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36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de