Auto und Verkehr
Kraftfahrzeug-Zulassung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur bewegt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Grundsätzlich ist eine amtliche Zulassung für Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Stundenkilometer und die Zulassung ihrer Anhänger erforderlich, wobei es hierbei eine Reihe von Ausnahmeregelungen gibt.
Alle Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt ist, werden sowohl in einem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt als auch in einem örtlichen Fahrzeugregister der jeweiligen Zulassungsbehörde gespeichert. Im Landkreis Fulda sind derzeit 201.212 Fahrzeuge zugelassen (Stand: 31.07.2017).
Zuständig für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Fulda ist die Zulassungsbehörde.
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