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Die Genehmigung von Strecken für die Durchführung von Gefahrguttransporten sowie deren Überwachung gemeinsam mit der Verkehrspolizei und dem Bundesamt für Güterbeförderung sowie die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten gehört zu den Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde.
Wenn Großraum- oder Schwertransporte im Stadtgebiet von Fulda beginnen oder der betreffende Antragsteller dort seinen Betriebssitz hat, ist die Stadtverwaltung Fulda zuständig. Darüber hinaus sind alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden Genehmigungsbehörde, wenn der Transport sich innerhalb ihrer gebietlichen Zuständigkeit bewegt.
Großraum- und Schwertransporte
Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-11 59 oder (06 61) 60 06-11 57
Fax: (06 61) 60 06-11 41
E-Mail: verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 07:00 – 13:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Fr. ab 08:00 Uhr
Gefahrgut-Fahrwegbestimmungen und Überwachung von Gefahrguttransporten
Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Straßenverkehr -
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda
Tel.: (06 61) 60 06-11 00
Fax: (06 61) 60 06-11 41
E-Mail: zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 07:00 - 13:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt Fulda:
Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1100
Fax: 0661 6006-1143
zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Fax: 0661 6006-1142
fahrerlaubnisbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Fax: 0661 6006-1141
verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Kontakt Hünfeld:
(nur nach Terminvereinbarung)
Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1813
Fax: 0661 6006-1818
E-Mail: zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
Auf Grund der Corona-Pandemie empfehlen wir Termine über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Des Weiteren ist im Gebäude ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter zu beachten.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 07:00 Uhr - 13:00 Uhr
(und nach Terminvereinbarung)
Samstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
(nur für Privatkunden, keine technische Gutachtenprüfung, keine Terminvergabe)
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr
(Samstag nicht gewährleistet!)