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Sie sind 18 geworden und möchten Ihren Kartenführerschein abholen?

Informationen zum „Begleiteten Fahren ab 17“ (BF 17)

Jugendliche können nun bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B, BE) erwerben. Bis zum Erreichen des 18. Geburtstages ist das Führen eines PKW jedoch nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person erlaubt.

 

Checkliste Klasse B(BF17)
 

  • Mindestalter: 17 Jahre
     
  • Antrag mit Unterschrift Antragsteller/in und Unterschrift Erziehungsberechtigter
    • Antragsformular (bei der Fahrschule oder der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich)
    • Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
    • Beiblatt für eine Begleitperson (von jeder Begleitperson auszufüllen)
       
  • aktuelle Meldebescheinigung über Hauptwohnung (bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen; hierzu das o. g. Antragsformular mitnehmen)
     
  • gültiger Personalausweis / vorläufiger Personalausweis oder
     
  • gültiger Reisepass oder
     
  • gültiger ausländischer Pass / Aufenthaltstitel
     
  • gültiger (vorläufiger) Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger ausländischer Pass des gesetzlichen Vertreters, der dem Antrag zugestimmt hat
     
  • gültiger (vorläufiger) Personalausweis, gültiger Reisepass oder gültiger ausländischer Pass des Begleiters
     
  • Führerschein des Begleiters
     
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate
     
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
     
  • Sehtest - nicht älter als 2 Jahre
     
  • Verwaltungsgebühr erfragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde
     
  • Doppelklassenerklärung, sofern mehrere Klassen beantragt werden

 

Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Der entsprechende Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde kann frühestens mit 16 ½ gestellt werden.
  • Das gilt auch für den Beginn der Ausbildung in der Fahrschule.
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstages abgelegt werden.
  • Es muss mindestens eine Begleitperson eingetragen werden. Diese Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf im Fahreignungsregister nicht mehr als 1 Punkt besitzen.
     

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so erhalten die Antragsteller/innen zunächst eine Prüfungsbescheinigung. Diese berechtigt sie, in Anwesenheit einer der eingetragenen Begleitpersonen, die entsprechenden Kraftfahrzeuge im Inland zu führen. 

Ab dem 18. Geburtstag kann die Prüfungsbescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Prüfungsbescheinigung selbst ist noch drei Monate nach Erreichen des 18. Geburtstages gültig. In dieser Zeit darf man auch schon ohne Begleitperson fahren.
 

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