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Auto und Verkehr

ein Fahrzeug zulassen
Führerschein allgemein

Checkliste bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil II

  • bei Verlust muss der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsbehörde vorsprechen, um eine eidesstattliche Versicherung abzugeben. Eine Vertretung durch Dritte ist in diesem Fall nicht möglich

  • bei Diebstahl kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Diebstahlsanzeige ist im Original bei der Zulassungsstelle vorzulegen
  • Vorlage Fahrzeugschein (ZB I)
  • gültiger Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")

  • bei Zulassungen auf Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird zusätzlich benötigt:
        o    der Auszug aus dem Handelsregister
        o    die Gewerbeanmeldung nach § 14 GWO
        o    die schriftliche Vollmacht für den Beauftragten (nur bei Diebstahl möglich)
        o    sowie dessen Personalausweis

  • Verwaltungsgebühr von mindestens 29,30 Euro; im Einzelfall können noch weitere Gebühren zusätzlich anfallen (z. B. 30,70 Euro für Eidesstattliche Versicherung)


Besonderheiten:

Erste Anlaufstelle bei einem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer die Zulassungsbehörde, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war bzw. noch zugelassen ist. Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach der ursprünglichen Zulassung von der Zulassungsstelle nicht an den Fahrzeughalter, sondern

  •     an eine vom Halter bevollmächtigte Person oder
  •     an den Zulasser eines Autohauses oder
  •     an eine Bank / ein Leasing-Institut

übergeben wurde, muss bei Verlust eine Erklärung der entsprechenden Personen vorgelegt werden, dass sie nicht im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist, sondern ihn an den Halter übergeben haben.

Bearbeitungsdauer:

Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II für eine voll geschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II wird sofort ausgehändigt.

Bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgt das gesetzlich vorgeschriebene Aufbietungsverfahren. Dieses dauert ca. 14 Tage. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt werden. Während der Aufbietungsfrist kann das Fahrzeug nicht zugelassen/umgemeldet werden.

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