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Führerschein allgemein

Internationaler Führerschein

 

Der Internationale Führerschein wird nur für Reisen in Länder außerhalb der EU benötigt. Er ersetzt nicht das nationale Führerscheindokument und hat daher in der Bundesrepublik Deutschland keine Gültigkeit. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins und ist somit bei Fahrten im Nicht-EU-Ausland immer zusammen mit dem nationalen Führerschein mitzuführen. Das Mindestalter beträgt hierfür 18 Jahre.

Sie können zwei verschiedene Internationale Führerscheine beantragen: 

  • Internationaler Führerschein gemäß des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugeverkehr vom 24.04.1926 (Gültigkeit 1 Jahr)
    - wird in den folgenden Ländern gefordert: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Island, Libanon, Liechtenstein, Mexiko, Peru, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
  • Internationaler Führerschein gemäß des Abkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (Gültigkeit 3 Jahre)
    - wird in allen anderen Nicht-EU-Ländern akzeptiert

 

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Bundespersonalausweis oder
  • Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt)
  • gültiger ausländischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung (max. 3 Monate alt) / Aufenthaltstitel
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate
  • EU-Kartenführerschein
  • Verwaltungsgebühr erfragen Sie bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde

Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden sein, so kann der Internationale Führerschein erst ausgestellt werden, wenn der bisherige Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wurde (siehe hierzu: Umtausch / Umschreibung).

Bei vollständiger Vorlage der vorstehenden Unterlagen innerhalb der Sprechzeiten wird der Internationale Führerschein innerhalb weniger Minuten ausgestellt und ausgehändigt.

Es besteht auch die Möglichkeit den Internationalen Führerschein durch eine(n) Bevollmächtigte(n) zu beantragen. Dazu benötigen Sie zu den oben aufgeführten Unterlagen zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und die bevollmächtigte Person muss sich auch ausweisen können.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt Fulda:

Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1100
Fax: 0661 6006-1143
zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1142
fahrerlaubnisbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1141
verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

 

 

 


Kontakt Hünfeld:   
(nur nach Terminvereinbarung)

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Straßenverkehr
Am Anger 4
36088 Hünfeld

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E-Mail: zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

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