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Auto und Verkehr

ein Fahrzeug zulassen
Führerschein allgemein

Checkliste bei Namensänderung

 

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
    (ZB II und ZB I)
  • gültiger, bereits geänderter Personalausweis (oder gültiger Reisepass mit Meldebestätigung)
  • bei ausländischen Mitbürgern ist der Pass mit gültiger Aufenthalts- und Meldebestätigung erforderlich (bei EG-Staatsangehörigen der "EG-Ausweis")
  • Die Gebühr für die Änderung des Namens beträgt mindestens 11,70 €. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.

 

Wichtiger Hinweis: Wenn der Name nicht mehr aus dem neuen Personalausweis / Pass hervorgeht, ist auch eine Änderung des Führerscheines notwendig.
 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt Fulda:

Landkreis Fulda
Straßenverkehr
Kreuzbergstraße 42 b
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-1100
Fax: 0661 6006-1143
zulassungsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1142
fahrerlaubnisbehoerde(at)landkreis-fulda.de

Fax: 0661 6006-1141
verkehrsbehoerde(at)landkreis-fulda.de

 

 

 


Kontakt Hünfeld:   
(nur nach Terminvereinbarung)

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Straßenverkehr
Am Anger 4
36088 Hünfeld

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Wir bieten Ihnen, ...

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