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Bautechnische Nachweise

Die bautechnischen Nachweise müssen von einem Sachverständigen oder Nachweisberechtigten für Standsicherheit erstellt oder bescheinigt werden. Die bautechnischen Nachweise werden von der Bauaufsicht nicht geprüft. Die erforderlichen bautechnischen Nachweise sind spätestens vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte einzureichen.

Der von Ihnen beauftrage Sachverständige oder Nachweisberechtigte überwacht dann auch, dass die tatsächliche Bauausführung mit den bautechnischen Nachweisen übereinstimmt und stellt hierüber eine sogenannte Überwachung- oder Übereinstimmungsbescheinigung aus. Diese müssen Sie zusammen mit der Anzeige über die Rohbaufertigungsstellung vorlegen. 

Abweichende Regelungen gibt es für die sogenannten Sonderbauten (§ 2 Abs. 9 der Hess. Bauordnung). Da diese ein höheres Gefahrenpotential aufweisen, findet dort eine Prüfung der bautechnischen Nachweise für Standsicherheit und den vorbeugenden Brandschutz statt. 

Alle näheren Details finden Sie in den §§ 68, 75, 83 und 84 der Hessischen Bauordnung. Den vollständigen Gesetzestext können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter www.wirtschaft.hessen.de nachlesen. Dort können Sie sich auch sämtliche Formulare herunterladen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann wenden Sie sich bitte an den Fachdienst „Bauen und Wohnen“. Viele weitere nützliche Informationen und Tipps rund ums Bauen enthält auch die Broschüre „Planen und Bauen im Landkreis Fulda“, die zum kostenlosen Mitnehmen bei der Kreisbauverwaltung bereit liegt.

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