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Antrag auf Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Die Beurteilung eines Vorhabens durch die Untere Denkmalschutzbehörde ist immer abhängig von der Art der geplanten Maßnahmen und kann nur anhand von ausführlichen, vollständigen Planungsunterlagen vorgenommen werden.

Je nach dem Denkmalwert des Objektes (Einzelkulturdenkmal, Gesamtanlage oder Umgebungsschutz) unterscheidet sich auch der genehmigungspflichtige Umfang der Maßnahmen.

Bei einem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind grundsätzlich folgende Unterlagen 3-fach in Papierform bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen

oder

Handwerkerangebote/ Angebote von Fachfirmen als Ersatz für die Baubeschreibung, zusätzlich beispielsweise Datenblätter Detailzeichnungen, Angabe von Werkstoffen

  • Aussagekräftige Farbfotos (keine schwarz-weiß-Kopien) der bestehenden Gebäude (einschließlich der Nachbarbebauung). Die Fotos müssen ausgedruckt oder auf DIN A4-Bögen aufgeklebt und einzelnen beschriftet sein. In einem Lageplan sind die Aufnahmestandorte mit ihren Blickrichtungen einzutragen
  • Bauzeichnungen (Bestand und geplante Veränderungen)
  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten jeweils mit Eintragung von Bestand (Schwarz/Grau), Abbruch (Gelb) und Neubau (Rot), mit Bemaßung!

 

je nach Maßnahme eventuell erforderliche zusätzliche Unterlagen (ebenfalls 3-fach in Papierform)
 

 

 

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