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Grundstücksteilungen

Nach der Neufassung der Hessischen Bauordnung ist die Teilung eines Grundstückes, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist oder dass aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine Vermessungsstelle die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

Bei einem Teilungsantrag prüft die Bauaufsichtsbehörde lediglich die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Teilung. Mit der Teilungsgenehmigung wird keinerlei Aussage über die künftige Bebauungsmöglichkeit des Grundstückes getroffen.

Alles Nähere finden Sie in § 7 der Hessischen Bauordnung.

Den vollständigen Gesetzestext können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Bauvorschriften nachlesen. Dort können Sie auch alle Formulare herunterladen.

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