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Vorbeugender Brandschutz

Für Anfragen, die das Stadtgebiet Fulda betreffen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr Fulda.

Innerhalb des Fachbereiches „Bauen und Wohnen“ werden die Belange des vorbeugenden baulichen Brandschutzes behandelt. Der vorbeugende Brandschutz ist als Überbegriff zu verstehen und umfasst Maßnahmen, die die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden möglichst ganz verhindern bzw. mindestens einschränken sollen. Dabei sind sowohl die Aspekte des baulichen Brandschutzes, des gebäude- und anlagentechnischen bzw. betrieblichen Brandschutzes sowie des organisatorischen Brandschutzes zu berücksichtigen. Die Beurteilung erfolgt auf der Basis öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere der Hessischen Bauordnung und weiterer spezieller Vorschriften, z. B. bauaufsichtlich eingeführter Sonderbaurichtlinien.

Bei Neubauten (vorwiegend Sonderbauten) werden die Belange des Brandschutzes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft und beurteilt; bei Sonderbauten sind dafür spezielle Anforderungen und konkrete Vorgaben zu erfüllen. Bei Regelbauten erfolgt eine Beteiligung normalerweise nur im Zuge von Abweichungsanträgen.

Bestehende Sonderbauten werden darüber hinaus regelmäßig wiederkehrend begangen, um den Zustand des Gebäudes in brandschutztechnischer und sonstiger sicherheitsrelevanter Hinsicht sowie allgemeiner baurechtlicher Vorgaben aktuell zu erfassen.  Diese sogenannten Wiederkehrenden Prüfungen (WP) werden in der Regel gemeinsam mit dem Fachdienst Gefahrenabwehr durchgeführt, der das Gebäude im Rahmen einer Gefahrenverhütungsschau (GVS) beurteilt.

Die Schnittstellen zwischen dem vorbeugenden baulichen und dem abwehrenden Brandschutz sind fließend. Die Belange der Feuerwehren im Bereich des Vorbeugenden Brandschutzes werden durch den Fachdienst Gefahrenabwehr erfüllt. So erfolgt beispielswiese die Prüfung der Notwendigkeit und die Anordnung einer aufgeschalteten Brandmeldeanlage durch das Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz im Fachdienst Bauen und Wohnen, die Prüfung der Feuerwehrpläne und die Aufschaltung der Anlage im Zuge der Bauausführung durch den Fachdienst Gefahrenabwehr.

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