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Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” unterstützt seit 25 Jahren schwangere Frauen in Notlagen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungsmittel leisten dabei einen wichtigen Beitrag für einen guten Start in die Elternschaft und ergänzen die umfassende psychosoziale Beratung, die in den Schwangerschaftsberatungsstellen in Anspruch genommen werden kann.

Je nach Einzelfall werden die finanziellen Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstige, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen ausbezahlt.

Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage. Die Entscheidung darüber liegt bei den Zuwendungsempfängern der Bundesstiftung auf Landesebene.
Leistungen aus Mitteln der Bundesstiftung werden unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:

  • Die schwangere Frau hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • es liegt eine Notlage vor,
  • der Antrag wird vor der Entbindung bei einer Schwangerenberatungsstelle im Bundesland des Wohnsitzes der schwangeren Frau gestellt und
  • die Hilfe ist auf andere Weise nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich oder nicht ausreichend.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung. Werden Stiftungsmittel gewährt, dürfen diese nicht gepfändet oder auf Sozialleistungen angerechnet werden.


Bei folgenden Beratungsstellen kann ein Antrag gestellt werden:

Quelle: Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend

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