Unterhaltsvorschuss
Stadt Fulda
Falls ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann und dieser gleichzeitig nicht in Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind lebt, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschussleistungen zu erhalten. Die Leistung kann maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes, ergeben sich folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
für Kinder bis unter 6 Jahren 160,00 € monatlich
für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 212,00 € monatlich
für ältere Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 282,00 € monatlich
weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss:
Die Kontaktinformationen zu den Sachbearbeitern der Stadt Fulda erhalten Sie hier:
Landkreis Fulda
Aufteilung der Sachbearbeitung nach Regionen
Region Nord: Burghaun, Eiterfeld, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf
E-mail: region-nord(at)landkreis-fulda.de
Anschrift:
Außenstelle Hünfeld
Am Anger 4
36088 Hünfeld
Region Ost/Rhön: Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Künzell, Petersberg, Poppenhausen, Tann
E-mail: region-ost(at)landkreis-fulda.de
Region Süd-West: Bad Salzschlirf, Eichenzell, Flieden, Großenlüder, Hosenfeld, Kalbach, Neuhof
E-mail: region-suedwest(at)landkreis-fulda.de
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Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt
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36037 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-94 01
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