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Unterhaltsvorschuss

Stadt Fulda


Falls ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann und dieser gleichzeitig nicht in Haushaltsgemeinschaft mit dem Kind lebt, besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschussleistungen zu erhalten. Die Leistung kann maximal bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.

Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes, ergeben sich folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

für Kinder bis unter 6 Jahren 160,00 € monatlich
für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 212,00 € monatlich
für ältere Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 282,00 € monatlich

weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss:

Broschüre Unterhaltsvorschuss

 

Die Kontaktinformationen zu den Sachbearbeitern der Stadt Fulda erhalten Sie hier:

Kontaktinformationen

Landkreis Fulda


Aufteilung der Sachbearbeitung nach Regionen

Region Nord: Burghaun, Eiterfeld, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf
E-mail: region-nord(at)landkreis-fulda.de
Anschrift:
Außenstelle Hünfeld
Am Anger 4
36088 Hünfeld

Region Ost/Rhön: Dipperz, Ebersburg, Ehrenberg, Gersfeld, Hilders, Hofbieber, Künzell, Petersberg, Poppenhausen, Tann
E-mail: region-ost(at)landkreis-fulda.de

Region Süd-West: Bad Salzschlirf, Eichenzell, Flieden, Großenlüder, Hosenfeld, Kalbach, Neuhof
E-mail: region-suedwest(at)landkreis-fulda.de

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