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Übernahme der Beiträge in Tageseinrichtungen

Für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende besteht die Möglichkeit, dass die Beiträge in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten oder schulische Nachmittagsbetreuung) ganz oder teilweise auf Antrag übernommen werden. Bastel-, Spiel-, Essens- und Getränkegeld sind ausgeschlossen.

Eine Übernahme ist möglich, wenn den Eltern oder dem maßgeblichen Elternteil die Zahlung des Beitrags aufgrund der Einkommensverhältnisse nicht zuzumuten ist.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Fulda haben. (ausgenommen ist die Stadt Fulda, hier ist das städtische Jugendamt zuständig)
  • Die Tageseinrichtung muss regelmäßig besucht werden.
  • Das Einkommen muss unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen. (Bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB II (Hartz IV) der Asylbewerberleistungen wird auf Antrag der komplette Kostenbeitrag erstattet.)

Bei der Antragstellung sind Einkünfte und Belastungen anzugeben und nachzuweisen. Mit dem Antrag muss von dem Träger oder der Leitung der Tageseinrichtung, die 1. Seite des Antrages ausgefüllt werden.

Den Antrag erhalten Sie beim Fachdienst Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt des Landkreises Fulda, bei der Tageseinrichtung oder hier als Download.

Downloads:

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Jugend, Familie, Sport, Ehrenamt
Wörthstraße 15
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