Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit
Jugendleiter, pädagogische Betreuer oder Helfer bei Veranstaltungen, auf denen Kinder und Jugendliche betreut werden, können bei Ihrem Arbeitgeber eine bezahlte Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuch (HKJGB) beantragen.
Alle Informationen zum Antrag, dem Antragsverfahren, zur Lohnkostenrückerstattung für den Arbeitgeber finden Sie auf der Seite des Hessischen Jugendrings https://www.hessischer-jugendring.de/service/freistellung-fuer-ehrenamtliches-engagement/