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Amtsärztliche Gutachten

Vom amtsärztlichen Dienst werden im Auftrag anderer Ämter und Dienststellen, Arbeitgebern oder der Gerichte medizinische Gutachten zu unterschiedlichsten Fragestellungen erstellt. Oft sind diese notwendig, um die Entscheidungen von Sozialleistungsträgern und anderen Behörden fachlich begründet vorzubereiten. Die eigentliche Entscheidung wird jedoch nicht durch das Gesundheitsamt, sondern durch den zuständigen Auftraggeber getroffen.

Welche Unterlagen werden von Ihnen vorab benötigt?

  • Auftrag der beauftragenden Stelle mit Rechtsgrundlage
  • Vor- und Zuname, evtl. Geburtsnamen, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer
  • Medizinische Unterlagen (Behandlungsberichte, fachärztliche Berichte, Blutwerte, Versorgungsamtbescheide etc.)

Wir bitten um Verständnis, dass es bei unvollständigen oder unklaren Aufträgen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann, bzw. der Auftrag nicht bearbeitet werden kann.

Wie kommen Sie zu Ihrem Termin?

Nachdem Sie die oben genannten Unterlagen bei uns eingereicht haben wird Ihr Auftrag zunächst geprüft und einem Arzt oder einer Ärztin zugeteilt. Das jeweilige Vorzimmer vergibt daraufhin den Termin und lässt Ihnen diesen auf dem Postweg zukommen.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

In einigen Fällen müssen Sie für die Untersuchungskosten selbst aufkommen, in anderen Fällen ist die Untersuchung für Sie kostenfrei oder wird vom Auftraggeber gezahlt. Diese Informationen können Sie in den meisten Fällen aus Ihrem Anschreiben/ Untersuchungsauftrag entnehmen.

Grundsätzlich gilt: Gebühren werden je nach Art der Untersuchung pauschal oder nach Zeit berechnet. Für anzufertigende Kopien hier vor Ort werden 0,20 € pro Kopie berechnet.

Was müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?

Je nach Untersuchung müssen unterschiedliche Unterlagen mitgebracht werden. Information über diese Unterlagen erhalten Sie in Ihrem Einladungsschreiben, welches Ihnen zugeschickt wird nachdem Sie, oder der Auftraggeber die o.g. Unterlagen eingereicht haben.

Untersuchungen und Begutachtungen für die Erteilung / Verlängerung von LKW-, Taxi- und Busführerscheinen

Diese Untersuchungen werden zurzeit hier im Kreisgesundheitsamt nicht durchgeführt.

Untersuchungstermine können wahlweise bei Ihrem Hausarzt oder beim Betriebsärztlichen Dienst im Gerloser Weg 20, 36039 Fulda, Tel: 0661 48010690 vereinbart werden.

Leistungstests können hier im Kreisgesundheitsamt weiterhin durchgeführt werden.

Sie können unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 0661 6006-6036

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6031
E-Mail: gesundheitsamt(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

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Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de