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Reisen mit Betäubungsmitteln

Sofern Sie bei Auslandsreisen auf Medikamente angewiesen sind, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen Sie die Vorschriften der Reiseländer beachten.

Genauere Informationen hierüber finden Sie auf der Internetseite der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie in der Pressemittelung über die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen.

Je nachdem, ob und wie lange Sie in ein Land, dass dem Schengener Abkommen beigetreten ist, oder ein anderes Land reisen wollen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Formulare.

Grundsätzlich beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigungen maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel bedarf es einer gesonderten Bescheinigung.

Die von Ihrem Arzt (Sitz im Landkreis Fulda) vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Praxisstempel versehene Bescheinigung muss zusätzlich noch vom zuständigen Gesundheitsamt überprüft und beglaubigt werden.

Für die Beglaubigung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vor der Abreise telefonisch einen Termin mit dem unten genannten Ansprechpartnern.

Die Kosten belaufen sich zur Zeit auf 21,00 € je Bescheinigung. 


Reisen in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens

Bei Reisen in ein Mitgliedstaat des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie hier.

Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln (im Rahmen einer ärztlichen Behandlung) für Schengener Staaten

Mitgliedstaaten sind:

B - Belgien

D - Dänemark, Deutschland

E - Estland

F - Finnland, Frankreich

G - Griechenland

I - Island, Italien

L - Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg

M - Malta

N - Niederlande, Norwegen

O – Österreich

P - Polen, Portugal

Sch - Schweden, Schweiz

S - Slowakei, Slowenien, Spanien

T - Tschechische Republik

U - Ungarn


Reisen in andere Länder (Nicht-Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens)

Um Betäubungsmittel bei Reisen in andere Länder mitnehmen zu können, muss eine mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt ausgestellt werden.

Die mehrsprachige Bescheinigung finden Sie hier:

Mehrsprachige Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln (im Rahmen der ärztlichen Behandlung)  

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6020
E-Mail: gesundheitsamt(at)landkreis-fulda.de

 

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