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Die Schutzambulanz

Die Schutzambulanz ist von Montag bis Freitag von 8 – 16 Uhr telefonisch erreichbar.

Die Schutzambulanz ist ein Angebot des Landkreises Fulda zur Verbesserung der Situation von Gewaltopfern. Ziel ist es, Opfer interpersoneller Gewalt individuell in ihren Möglichkeiten und ihrer persönlichen Situation zu unterstützen.
Die Schutzambulanz ist zudem Anlaufstelle bei Gewalt in der Pflege.

Freiwillig, kostenfrei, anonym

Grundsätzlich geschieht in der Schutzambulanz nichts ohne Absprache und das ausdrückliche Einverständnis der Klientinnen und Klienten. Die Mitarbeitenden der Schutzambulanz unterliegen der Schweigepflicht. Eine Beratung (ohne Dokumentation von Verletzungsfolgen) kann auf Wunsch anonym erfolgen. Das Angebot der Schutzambulanz ist kostenfrei.

Dokumentation

In der Schutzambulanz können gewaltbedingte aktuelle Verletzungen so dokumentiert werden, dass diese Dokumentation im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens verwendet werden kann. Dies bedeutet aber nicht, dass eine Strafanzeige erforderlich ist.

Die Dokumentation erfolgt in den Räumen der Schutzambulanz. In Ausnahmefällen kann eine Dokumentation auch an einem anderen geschützten Ort (z. B. im Krankenhaus) durchgeführt werden.

Die Erstellung einer gerichtsfesten Dokumentation nimmt etwa zwei Stunden Zeit in Anspruch. Für die Dokumentation ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises notwendig. Sollte es ärztliche Befunde geben, die im Zusammenhang mit der Gewalttat stehen, sollten diese mitgebracht werden. Sollte bereits eine Anzeige/ein Strafantrag erfolgt sein, wird diese bei der Polizei unter einem Aktenzeichen geführt. Dieses polizeiliche Aktenzeichen sollte ebenfalls zum Termin in der Schutzambulanz mitgebracht werden. Die Vorlage einer Krankenversicherungskarte ist nicht notwendig. 

Beweismaterialien und Spuren, wie beispielsweise Kleidungsstücke, können in der Schutzambulanz bis zu zehn Jahre sicher aufbewahrt werden.

Hilfe bei sexualisierter Gewalt

Zur Beweissicherung bei sexualisierter Gewalt ist eine zeitnahe fachärztliche Untersuchung in einem Krankenhaus oder auf Nachfrage in einer gynäkologischen Praxis unbedingt erforderlich. Eine Terminvereinbarung kann über die Schutzambulanz erfolgen.

Die Schutzambulanz kann ergänzend Begleitverletzungen am Körper dokumentieren.

Unterstützung bei der Weitervermittlung an regionale Beratungsstellen

Die Schutzambulanz ist mit regionalen Beratungs- und Unterstützungsstellen vernetzt. Auf Wunsch von Betroffenen kann direkt  ein Termin -auch anonym- mit der entsprechenden Stelle vereinbart werden, ebenso ein telefonischer Kontakt oder Rückruf.

Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu ambulanten und stationären Einrichtungen im Rahmen der Dokumentation

Eine medizinische Erstversorgung ist in der Schutzambulanz nicht möglich. Daher unterstützen wir von Gewalt betroffene Personen bei Bedarf in der Kontaktaufnahme mit regionalen Arztpraxen und Krankenhäusern.

Terminvereinbarung

Unter der Telefonnummer (0661) 6006-6060 sind die Mitarbeitenden der Schutzambulanz derzeit

montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr

erreichbar. Die Mitarbeitenden der Schutzambulanz vereinbaren zeitnah einen Termin für ein Gespräch oder eine Dokumentation in den Räumlichkeiten der Schutzambulanz. Anfragen (beispielsweise zu einer Terminvereinbarung) oder allgemeine Fragen zur Arbeit der Schutzambulanz können auch per E-Mail gestellt werden.

FRAGEN? WIR HELFEN GERNE WEITER!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Schutzambulanz
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Telefon: 0661 6006-6060
Fax: 0661 6006-6161
E-Mail: schutzambulanz(at)landkreis-fulda.de

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E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de