Medizinalaufsicht
Der Medizinalaufsicht unterliegen Gesundheitsfachberufe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Die Gesundheitsämter sind zur Führung einer Medizinalkartei verpflichtet. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), (Dienstordnung der Gesundheitsämter) und dem Heilberufsgesetz.
Das Gesundheitsamt erhebt also Daten über diejenigen Personen, die in seinem Bezirk selbständig oder in abhängiger Stellung Behandlung, Pflege oder gesundheitliche Fürsorge am Menschen ausüben wie z. B. Ärzte/Ärztinen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Heilpraktiker/Heilpraktikerin, Hebammen/Entbindungspfleger, Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Ergotherapeut/Ergotherapeutin, Logopäde/Logopädin, Podologe/Podologin und Personen, die in der ambulanten Krankenpflege tätig sind wie Krankenpfleger/Krankenpflegerin und Krankenschwestern. Dies dient einerseits der Überwachung zum Schutz der Patienten, gibt andererseits aber auch Aufschluss über den Versorgungsgrad in den einzelnen Gesundheitsfachberufen oder im Katastrophenfall eine zügige Anforderung von benötigten Ärzten/Ärztinnen zu ermöglichen.
Benötigte Unterlagen:
Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen sind Mitteilung der Praxisadresse und des Datums der Praxiseröffnung, je nach Art der Tätigkeit
- Approbationsurkunde
- Promotionsurkunde
- Nachweis über Fachgebiets- bzw. Zusatzbezeichnungen
oder
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Für die Anzeige bitten wir folgendes Formular zu verwenden:
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt:
Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda
Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6020
E-Mail: gesundheitsamt(at)landkreis-fulda.de
Wir bieten Ihnen, ...
um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.
Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr