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Medizinalaufsicht

Der Medizinalaufsicht unterliegen Gesundheitsfachberufe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Die Gesundheitsämter sind zur Führung einer Medizinalkartei verpflichtet. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), (Dienstordnung der Gesundheitsämter) und dem Heilberufsgesetz.

Das Gesundheitsamt erhebt also Daten über diejenigen Personen, die in seinem Bezirk selbständig oder in abhängiger Stellung Behandlung, Pflege oder gesundheitliche Fürsorge am Menschen ausüben wie z. B. Ärzte/Ärztinen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Heilpraktiker/Heilpraktikerin, Hebammen/Entbindungspfleger, Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Ergotherapeut/Ergotherapeutin, Logopäde/Logopädin, Podologe/Podologin und Personen, die in der ambulanten Krankenpflege tätig sind wie Krankenpfleger/Krankenpflegerin und Krankenschwestern. Dies dient einerseits der Überwachung zum Schutz der Patienten, gibt andererseits aber auch Aufschluss über den Versorgungsgrad in den einzelnen Gesundheitsfachberufen oder im Katastrophenfall eine zügige Anforderung von benötigten Ärzten/Ärztinnen zu ermöglichen.

Benötigte Unterlagen:

Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Gesundheitswesen sind Mitteilung der Praxisadresse und des Datums der Praxiseröffnung, je nach Art der Tätigkeit

  • Approbationsurkunde
  • Promotionsurkunde
  • Nachweis über Fachgebiets- bzw. Zusatzbezeichnungen

          oder

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

Für die Anzeige bitten wir folgendes Formular zu verwenden:

          Anzeigeformular § 12 HGöGD

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Kontakt:

Landkreis Fulda
Gesundheitsamt
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6020
E-Mail: gesundheitsamt(at)landkreis-fulda.de

 

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