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Tiergesundheit

Die Tierseuchenbekämpfung dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz von Menschen und Tieren. Durch konsequente Überwachung und gezielte Bekämpfungsmaßnahmen soll die Einschleppung und Weiterverbreitung von Tierseuchen verhindert werden. Diese Aufgabe wird beim Landkreis Fulda durch Amtstierärzte und Tiergesundheitsaufseher wahrgenommen.

Ziel ist es, Tierbestände gesund zu erhalten, den Menschen vor übertragbaren Tierkrankheiten zu schützen und solche Tierseuchen zu verhindern, vor denen sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die ihn existentiell bedrohen.

Weitere Informationen über die Bekämpfung von Tierseuchen, insbesondere der Blauzungenkrankheit oder der Vogelgrippe stellt das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hier zur Verfügung.

Aufhebung des Sperrgebiets Blauzungenkrankheit / Impfgenehmigung für 2021

Aufhebung Sperrgebiet zum 25.06.2021:

Nachdem nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit (Serotyp 8) in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ein Sperrgebiet eingerichtet wurde, dass im Landkreis Fulda die Gemeinden Bad Salzschlirf, Großenlüder, Hosenfeld, Neuhof, Flieden und Kalbach betraf, wurde der Landkreis Fulda im Amtsblatt der EU am 22.06.2021 mit Wirkung ab dem 25.06.2021 als "seuchenfrei" von der Blauzungenkrankheit erklärt. Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Fulda vom 26.01.2019 sind daher aufzuheben.


Impfung gegen die Blauzungenkrankheit:

Den Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen wird eine vorbeugende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend empfohlen. Die Impfung erfolgt durch den betreuenden Hoftierarzt, die Kosten trägt der Tierhalter. Die Genehmigung für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wurde mit Allgemeinverfügung vom 12.01.2021 für das Jahr 2021 für den Landkreis Fulda erteilt.

Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich! Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Verdachtsfälle müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

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Landkreis Fulda
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Otfrid-von-Weißenburg-Str. 3
36043 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-6121
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