Landkreis Fulda App

Betriebsprämie

Direktzahlungen

Die staatliche Förderung verfolgt mehrere Ziele: Erstens sollen damit die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft honoriert und gesichert werden. Landwirte tragen eine hohe Verantwortung für den Erhalt der Kulturlandschaften, die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, sie prägen das soziale Gefüge in den Dörfern und schaffen Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten im ländlichen Raum.

Zweitens sind die staatlichen Förderungen ein Ausgleich dafür, dass Landwirte in Europa gerade in den Bereichen Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz deutlich höhere Standards einhalten müssen als viele ihrer Kollegen in anderen Teilen der Welt. Diese höheren Standards verteuern in vielen Fällen die Produktion und können in einem globalisierten Markt als Wettbewerbsnachteil wirken. Die Förderung soll diesen Nachteil ausgleichen und sorgt für eine hohe Produktsicherheit und Qualität.

Drittens tragen die Direktzahlungen zur Einkommenssicherung und Einkommensstabilisierung der Landwirte bei, indem sie die Auswirkungen der zum Teil extremen Preisschwankungen bei Agrarprodukten abfedern.

Den wichtigsten Posten unter den Fördermitteln bilden die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Im Durchschnitt machen diese Zahlungen rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus. Sie waren schon bislang an die Erfüllung bestimmter Standards ("Cross Compliance") in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft. Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Einführung des "Greening" werden Umweltmaßnahmen fortan eine noch größere Rolle spielen.

Seit 2015 gibt es in Deutschland vier Bausteine der ersten Säule:

    • Basisprämie:
  1. Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten werden sich die Mittel für Deutschland 2014 bis 2019 geringfügig verringern. Parallel dazu werden die regional in Deutschland noch unterschiedlichen Prämien von zunächst 154 bis 191 Euro pro Hektar bis 2019 auf rund 175 Euro pro Hektar angeglichen.
  2.  

    • Umweltleistungen:
  3. Zusätzlich werden rund 85 Euro pro Hektar für konkrete Umweltleistungen ("Greening") gewährt. Das Greeningerstreckt sich auf folgende drei Maßnahmen: den Erhalt von Dauergrünlandflächen (Wiesen und Weiden), die Vielfalt beim Anbau von Kulturen auf Ackerflächen sowie die Bereitstellung "ökologischer Vorrangflächen" auf fünf Prozent des Ackerlands (z.B. Stilllegungsflächen, Terrassen, Pufferstreifen, Hecken, Knicks oder Baumreihen). Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Erhaltung von Arten, vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert.
  4.  

    • Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe:
  5. Alle Betriebe erhalten für die ersten 30 Hektar zusätzlich etwa 50 Euro pro Hektar, für weitere 16 Hektar etwa 30 Euro pro Hektar. Damit werden kleine und mittlere Betriebe bis 95 Hektar spürbar besser gestellt.
  6.  

    • Zusatzförderung für Junglandwirte:
  7. Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten auf Antrag seit 2015 für maximal fünf Jahre und 90 Hektar Landwirtschaftsfläche eine Zusatzförderung von etwa 44 Euro pro Hektar. 

Für die erste Säule stehen Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 4,85 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle:www.bmel.de

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Landwirtschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7010
E-Mail: landwirtschaft(at)landkreis-fulda.de

Wir bieten Ihnen, ...

um unnötige Wartezeiten zu vermeiden die Möglichkeit, Termine bzw. telefonische Rückrufe über den Bürgerservice zu vereinbaren.

Bitte nehmen Sie diesen Service in Anspruch!

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

WEITERE SERVICE SEITEN für alle Mitbürger(innen)

Zum Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkt

Zum Pflegestützpunkt >

Dext-Fachstelle

Dext-Fachstelle

Zur Dext-Fachstelle >

Landratsamt Fulda

Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: (06 61) 115
Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de