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Wichtige Informationen zur Cross-Compliance des RP-Kassel

Nutzung von aus der landwirtschaftlichen Produktion genommenen Flächen zu Futterzwecken

Aufgrund von Anfragen wird mitgeteilt, dass wegen der regional auftretenden Trockenheit, einer Nutzung der o. g. Flächen zu Futterzwecken nichts entgegensteht; dies schließt die vorübergehende Beweidung mit ein. Eine solche Nutzung verstößt weder gegen CC-Bestimmungen, noch ist diese prämienschädlich.

Die Verpflichtungen zur Instandhaltung von aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Flächen sind weiterhin zu beachten, sofern die Flächen lediglich beweidet werden. Das heisst durch die Beweidung muß sichergestellt werden, dass der gesamte Aufwuchs der Fläche verwertet wird, ansonsten ist eine anschließende Pflege der Fläche mittels Mulchen oder Mähen incl. Abfuhr des Mähgutes erforderlich.

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