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Förderung der Imkerei

Die Honigbiene zählt zu den wichtigsten Bestäuberinsekten. Viele Kultur- und Wildpflanzen sind nur durch eine effektive Bestäubung in der Lage sich fortzupflanzen sowie Früchte und Samen zu bilden, von denen wir uns ernähren. Durch den flächendeckenden Befall mit der Varroamilbe ist die Honigbiene auf den Imker angewiesen, der durch die Völkerführung mit integrierten Bekämpfungsmaßnahmen der Biene das Überleben sichert. Wilde Bienenvölker gehen nach 2-3 Jahren durch den Varroabefall zugrunde. Die Zukunft der Imkerei ist somit maßgeblich für das Überleben der Honigbiene. Deshalb hat die Nachwuchsarbeit in den Imkervereinen und Verbänden höchste Priorität. Daneben ist der Verlust von Lebensräumen und veränderte Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft mit ursächlich für eine Verschlechterung der Trachtsituation.

Der Landkreis Fulda fördert einmalig die Einrichtung von 2 Lehrbienenständen im Landkreis Fulda mit bis zu 5.000,- € je Lehrbienenstand.

Daneben fördert der Landkreis Fulda pro Jahr die Einrichtung von bis zu 4 Imker-AG´s an Schulen im Landkreis Fulda. Die Förderung beträgt bis zu 1.500,- € pro eingerichteter Imker-AG.

Die Anlage und Etablierung von bienenfreundlichen Blühflächen mit geeigneten Ansaatmischungen auf stillgelegten Flächen wird pro ha einmalig mit 200,- € bei mehrjährigen (in der Regel 5 Jahre) Blühmischungen und mit einmalig 50,- € bei einjährigen Blühmischungen gefördert. Die förderfähige Gesamtfläche ergibt sich aus der Höhe der vorhandenen Mittel.

Förderempfänger sind Flächenbewirtschafter, die Blühflächen anlegen und pflegen. Fördervoraussetzung ist jedoch die Bestätigung des örtlichen Imkervereins, dass die Maßnahme positiven Einfluss auf die Imkerei hat. Einzelne Schläge werden nur bis zu einer Größe von 2 ha gefördert. Bei mehrjährigen Blühflächen darf ein Umbruch zur Ansaat einer Folgefrucht frühestens ab Oktober erfolgen

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