Grundstücksverkehr
Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) enthält Vorschriften, unter welchen Vorraussetzungen die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks der Genehmigung bedarf.
Danach bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde.
Sollte eine Genehmigung nicht erforderlich sein, wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt.
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Landkreis Fulda
Landwirtschaft
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36037 Fulda
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