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Naturschutzrecht für Bauherren / Architekten

Bei allen Baumaßnahmen sind die artenschutzrechlichen Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Dies betrifft auch die Sanierung oder den Umbau von baulichen Anlagen.

Innerhalb der bebauten Ortslage bezieht sich der Artenschutz i.d.R. auf besonders und streng geschützte Tierarten, wie Fledermäuse, Schwalben, Hornissen, alle Amphibienarten, Zauneidechse oder Ringelnatter. Diese Aufzählung ist nicht vollständig!

Der Bauherr ist verpflichtet zu überprüfen, ob der Artenschutz betroffen sein könnte. Unter Umständen ist dann eine artenschutzrechtliche Genehmigung für die geplante Maßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde notwendig.

Beispiele für Baumaßnahmen mit eventuellen Auswirkungen auf geschützte Arten:

  • Dachbodenausbau / Umnutzung von Scheunen
  • Fassadenrenovierung / Wärmedämmung
  • Beseitigung von Gartenteichen
  • ...

Zur genaueren Information können Sie das Merkblatt "Artenschutz bei Baumaßnahmen" aufrufen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns!

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Landkreis Fulda
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Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
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