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Naturschutzrechtliche Fragen / Artenschutz

Für naturschutzrechtliche Fragen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie hat den Auftrag, Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, andere Fachbehörden, Planungsbüros und sonstige Institutionen beraten und informiert. Die Naturschutzbehörde nimmt Stellung  zu Vorhaben aller Art, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können, unter Berücksichtigung der zu vertretenden gesetzlichen Belange.

Aufgaben

  • Bewertung und Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft und deren Ausgleich/Ersatz
  • Landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen im Landschaftsschutzgebieten
  • Abstimmung von vorgezogenen Ersatzmaßnahmen (Ökokonten)
  • Verfolgung illegaler Maßnahmen/Ordnungswidrigkeiten
  • Stellungnahmen in Verfahren als Träger öffentlicher Belange
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Ausweisung und Betreuung von Naturdenkmalen 

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt:

Landkreis Fulda
Natur und Landschaft
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-79 50
E-Mail: naturschutz(at)landkreis-fulda.de

 

Wir bieten Ihnen, ...

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Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 
08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch, Freitag 
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

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Telefon: (06 61) 60 06-0
Telefax: (06 61) 60 06-10 99

E-Mail: buergerservice(at)landkreis-fulda.de