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Trinkwasserschutzgebiete

Das Trinkwasser in Hessen stammt überwiegend aus Grundwasservorkommen (Tiefbrunnen, Quellen).
Diese Grundwasservorkommen müssen daher besonders vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz dieses Trinkwassers werden daher Trinkwasserschutzgebiete (WSG) durch die Regierungspräsidien festgesetzt.

Ein Trinkwasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage und ist i.d.R. je nach Nähe zum Fassungsbereich in verschiedene Schutzzonen untergliedert:
Zone I (Fassungsbereich), Zone II (Engere Schutzzone), Zone III (Weitere Schutzzone).
Innerhalb dieser Schutzzonen sind bestimmte Handlungen und Anlagen, die das Grundwasser gefährden könnten, verboten oder nur beschränkt zugelassen. Da die Gefahr eines schädigenden Einflusses mit Annäherung an die Gewinnungsanlage zunimmt, werden die Schutzanforderungen zur Fassungsanlage hin immer höher. 

Entsprechendes gilt für Heilquellen, auch wenn hier die einzelnen Schutzzonen etwas anders bezeichnet werden. 

Die Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, sowie die dazugehörigen Informationen werden im Fachinformationssystem Grund- und Trinkwasserschutz Hessen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
(GruSchu Hessen - Themen Wasserschutzgebiete)

Bei Fragen zu Verboten und Auflagen in Wasserschutzgebieten, können Sie sich an den betreffenden Betreiber der Wassergewinnungsanlage oder den Fachdienst Wasser und Bodenschutz des Landkreises Fulda wenden.

Bei Fragen zu Ihrer Trinkwasserqualität verweisen wir auf die Homepage des Kreisgesundheitsamtes in Fulda und
auf das Portal Wasserqualität-online, über welches Sie sich auf direktem Wege Trinkwasseranalysen anzeigen lassen können.

 

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Kontakt:

Landkreis Fulda
Wasser und Bodenschutz
Wörthstraße 15
36037 Fulda

Bürgerservice: 0661 115
Telefon: 0661 6006-0
Fax: 0661 6006-7900
E-Mail: wasserbehoerde(at)landkreis-fulda.de

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